Eidg. Departement des Innern (EDI)
Der Bundesrat gibt grünes Licht für die Unterzeichnung des Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
(ots)Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zu unterzeichnen. Er hat eine entsprechende Botschaft über die Genehmigung des Abkommens über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Hinblick auf die Assoziation der Schweiz an die sechsten EU-Rahmenprogramme ans Parlament überwiesen.
Mit dem bereits am 5. September 2003 paraphierten Abkommen assoziiert sich die Schweiz an die 6. Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union (Laufzeit 2003-2006), welche die Bereiche Forschung und technische Entwicklung in der EG sowie die Forschung und Ausbildung im Rahmen der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom umfassen. Dadurch erhalten Forscherinnen und Forscher aus der Schweiz die selben Beteiligungsrechte wie ihre Partner aus den Mitgliedstaaten der EU. Ab dem 1. Januar 2004 können damit Schweizer Forschende neu auch die Führung von Projekten innerhalb der 6. Rahmenprogramme übernehmen. Schweizerische Projektteilnahmen werden künftig durch die Europäische Kommission in Brüssel finanziert. Als assoziiertes Land erhält die Schweiz erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten in den verschiedenen Steuerungs- und Beratungsgremien, die sich innerhalb der EU mit der Umsetzung des 6. Rahmenprogramms befassen. Als Gegenleistung beteiligt sich unser Land für die Jahre 2004 bis 2006 jeweils finanziell am Forschungsbudget der Europäischen Union. Dieser Beitrag wird aufgrund des Bruttoinlandproduktes berechnet. Seine Höhe wird jedes Jahr neu ermittelt und wird voraussichtlich jeweils zwischen 200 und 220 Millionen Franken liegen. Nach seiner Unterzeichnung wird das Abkommen noch dem Schweizer und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Da die Ratifikation erst im kommenden Jahr vorgenommen werden kann, jedoch weitere Verzögerungen für die Forschenden vermieden werden sollen, wurde vereinbart, das Forschungsabkommen provisorisch bereits ab dem 1. Januar 2004 anzuwenden.
Schweizer Forschende, die sich an den 6. Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Union beteiligen möchten, können sich bei dem eigens für diesen Zweck vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft geschaffenen Informationsnetz Euresearch (www.euresearch.ch) informieren und beraten lassen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Dr. Paul-Erich Zinsli, stv. Direktor des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft, Tel. 031 322 96 53
Weitere Informationen zum 6. EU-Forschungsrahmenprogramm: http://www.bbw.admin.ch/html/pages/forschung/eu/eurahmen-d.html
Schweizerisches Informationsnetz für Europäische Forschungsprogramme: http://www.euresearch.ch