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Der Bundesrat gibt grünes Licht für die Unterzeichnung des Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

(ots)

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zu unterzeichnen. Er hat eine entsprechende Botschaft über die Genehmigung des Abkommens über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Hinblick auf die Assoziation der Schweiz an die sechsten EU-Rahmenprogramme ans Parlament überwiesen.

Mit dem bereits am 5. September 2003 paraphierten Abkommen 
assoziiert sich die Schweiz an die 6. Forschungsrahmenprogramme der 
Europäischen Union (Laufzeit 2003-2006), welche die Bereiche 
Forschung und technische Entwicklung in der EG sowie die Forschung 
und Ausbildung im Rahmen der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom 
umfassen. Dadurch erhalten Forscherinnen und Forscher aus der 
Schweiz die selben Beteiligungsrechte wie ihre Partner aus den 
Mitgliedstaaten der EU. Ab dem 1. Januar 2004 können damit Schweizer 
Forschende neu auch die Führung von Projekten innerhalb der 6. 
Rahmenprogramme übernehmen. Schweizerische Projektteilnahmen werden 
künftig durch die Europäische Kommission in Brüssel finanziert. Als 
assoziiertes Land erhält die Schweiz erweiterte 
Mitwirkungsmöglichkeiten in den verschiedenen Steuerungs- und 
Beratungsgremien, die sich innerhalb der EU mit der Umsetzung des 6. 
Rahmenprogramms befassen. Als Gegenleistung beteiligt sich unser 
Land für die Jahre 2004 bis 2006 jeweils finanziell am 
Forschungsbudget der Europäischen Union. Dieser Beitrag wird 
aufgrund des Bruttoinlandproduktes berechnet. Seine Höhe wird jedes 
Jahr neu ermittelt und wird voraussichtlich jeweils zwischen 200 und 
220 Millionen Franken liegen. Nach seiner Unterzeichnung wird das 
Abkommen noch dem Schweizer und dem Europäischen Parlament zur 
Genehmigung vorgelegt. Da die Ratifikation erst im kommenden Jahr 
vorgenommen werden kann, jedoch weitere Verzögerungen für die 
Forschenden vermieden werden sollen, wurde vereinbart, das 
Forschungsabkommen provisorisch bereits ab dem 1. Januar 2004 
anzuwenden.
Schweizer Forschende, die sich an den 6. Forschungsrahmenprogrammen 
der Europäischen Union beteiligen möchten, können sich bei dem 
eigens für diesen Zweck vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft 
geschaffenen Informationsnetz Euresearch (www.euresearch.ch) 
informieren und beraten lassen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Dr. Paul-Erich Zinsli, stv. Direktor des Bundesamtes für Bildung und 
Wissenschaft,
Tel. 031 322 96 53
Weitere Informationen zum 6. EU-Forschungsrahmenprogramm:
http://www.bbw.admin.ch/html/pages/forschung/eu/eurahmen-d.html
Schweizerisches Informationsnetz für Europäische Forschungsprogramme:
http://www.euresearch.ch

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