Eidg. Departement des Innern (EDI)
Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht: Vernehmlassung eröffnet
Bern (ots)
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet die Vernehmlassung über ein Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht. Die Verordnungen bezwecken eine Harmonisierung mit dem EU-Recht unter Wahrung beziehungsweise Verbesserung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Bestehende Bestimmungen werden dem technischen Fortschritt angepasst und Handelshemmnisse gegenüber den wichtigsten Handelspartnern abgebaut.
Bei den Verordnungsentwürfen handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zum Umweltschutzgesetz sowie zum neuen Chemikaliengesetz, das zusammen mit den Verordnungen voraussichtlich auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden soll. Die integralen Bestimmungen umfassen sowohl Aspekte des Verbraucher-, als auch des Arbeitnehmer- und des Umweltschutzes. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) waren an der Ausarbeitung der Entwürfe beteiligt.
Die Chemikalienverordnung regelt die Pflicht zur Selbstkontrolle des Herstellers, die allgemeinen Bestimmungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, die Anmeldepflicht für neue Stoffe sowie die Meldepflichten für Stoffe und daraus hergestellte Zubereitungen. Die neue Verordnung sieht nun eine zentrale Anmelde- und Zulassungsstelle vor. Bisher entfiel diese Aufgabe auf verschiedene Bundesämter. Die Beurteilung und Zulassung von Chemikalien bleibt die Aufgabe des Bundes. Der Vollzug vor Ort soll weiterhin den Kantonen obliegen.
Die Biozidprodukteverordnung hält die besonderen Anforderungen für die Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln wie Desinfektionsmittel oder Konservierungsmittel fest.
Als Ergänzung zu diesen beiden Verordnungen enthält die Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung Spezialvorschriften für Chemikalien, die eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Die Bestimmungen umfassen spezielle Etikettierungsvorschriften, Rückgabe- und Rücknahmepflichten bis hin zu Abgabe-, Anwendungs- und Produktionsverboten. Wer besonders gefährliche Chemikalien abgibt, muss über Sachkenntnisse verfügen, und für bestimmte Anwendungen sind Bewilligungen oder Fachausweise vorgesehen.
In der Chemikalien-Ein-und-Ausfuhr-Verordnung werden die von der Schweiz im Januar 2002 ratifizierten Bestimmungen der internationalen Konvention von Rotterdam umgesetzt.
Gesamthaft betrachtet erhöht das neue Chemikalienrecht den Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt und stärkt zudem den Chemiestandort Schweiz.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2004. Innert dieser Frist können Stellungnahmen beim Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern, eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internetseite http://www.parchem.ch oder beim Bundesamt für Gesundheit (E-Mail: parchem@bag.admin.ch) erhältlich.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Chemikalien Eva Reinhard, Leiterin des Projektes Ausführungsrecht zum Chemikaliengesetz (PARCHEM) Telefon 031 322 95 05
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie Telefon 031 322 69 55