Eidg. Departement des Innern (EDI)
Universitätszugang auch für Berufsmaturanden
(ots)Ab 2005 sollen Inhaber und Inhaberinnen von Berufsmaturitätszeugnissen nach erfolgreichem Bestehen einer Ergänzungsprüfung zu allen universitären Hochschulen zugelassen werden. Der Bund und die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) haben gemeinsam eine entsprechende Passerellenlösung ausgearbeitet, die in je eigenen, aber gleich lautenden Regelungen verankert werden soll. Der Bundesrat hat nun die entsprechende Verordnung verabschiedet. Die EDK wird ihr Reglement im kommenden März beraten. Beide Erlasse sollen am 1. April 2004 in Kraft treten.
Es ist eines der Ziele im schweizerischen Bildungswesen, die verschiedenen Ausbildungsbereiche möglichst durchlässig zu gestalten. In diesem Sinne haben Bund und EDK durch eine unter der Leitung von Prof. Rolf Dubs, St. Gallen, stehende Arbeitsgruppe Vorschläge für die Lösung des Übergangs von der Berufsmatur zu den universitären Studien erarbeiten lassen. Diese Vorschläge stiessen anfangs 2002 in der Vernehmlassung insgesamt auf ein positives Echo.
Im wesentlichen geht es um folgendes: Inhaber und Inhaberinnen einer Berufsmatur haben eine Ergänzungsprüfung nach gymnasialen Anforderungen zu bestehen. Das Berufsmaturitätszeugnis gibt zusammen mit dem Zeugnis über die Ergänzungsprüfung Zugang zu allen universitären Hochschulen und allen Studienrichtungen. Die Ergänzungsprüfung umfasst folgende fünf Prüfungsfächer: erste bzw. lokale Landessprache (mit Einbezug der Maturaarbeit), zweite Landessprache oder Englisch; Mathematik, Integrationsfach Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Integrationsfach Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte, Geographie, Wirtschaft und Recht).
Die Ergänzungsprüfung wird im Rahmen der von der Schweizerischen Maturitätskommission organisierten schweizerischen Maturitätsprüfungen zweimal jährlich durchgeführt. Die Vorbereitung auf die Prüfung sollte im Prinzip innerhalb eines Jahres möglich sein. Sie kann entweder über ein entsprechendes Kursangebot öffentlicher oder privater Anbieter, oder aber auch autodidaktisch bewältigt werden. Die Berufsbildungskreise werden angemessen in die Durchführung der Prüfungen einbezogen.
An der Umsetzung dieser Passerellenlösung sind verschiedene Kreise interessiert. Rechtlich betroffen sind primär die Kantone und der Bund (Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern von Berufsmaturitätszeugnissen zu den kantonalen bzw. eidgenössischen Hochschulen). Es musste also eine Lösung gesucht werden, die beiden Rechtssetzungsebenen Rechnung trägt und die gleichzeitig sicher stellt, dass eine entsprechende Regelung gesamtschweizerisch einheitlich ist. Es bot sich hier jene Lösung an, die 1995 für die Anerkennung der kantonalen gymnasialen Maturitätsausweise getroffen wurde: Bundesrat und EDK erlassen je eigene, aber ausdrücklich gleich lautende Regelungen betreffend die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen.
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Auskunft: Ernst Flammer, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Chef der Sektion Bildungswesen, Tel. 031 322 96 69