Eidg. Departement des Innern (EDI)
Eidgenössisches Departement des Innern eröffnet Anhörung zur Stammzellenforschungsverordnung
(ots)Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat den Entwurf der Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen in die Vernehmlassung gegeben. Die Verordnung soll das Gesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz) konkretisieren, das am 19. Dezember 2003 vom Parlament verabschiedet wurde.
Mit dem Stammzellenforschungsgesetz ist es in der Schweiz zulässig, unter restriktiven Bedingungen aus überzähligen menschlichen Embryonen Stammzellen zu gewinnen und an diesen zu forschen. Die nun in der Vernehmlassung stehende Verordnung führt im Wesentlichen die bewilligungstechnischen Voraussetzungen aus, unter denen embryonale Stammzellen aus menschlichen überzähligen Embryonen gewonnen werden oder Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren oder mit embryonalen Stammzellen durchgeführt werden dürfen.
Als wichtigste Bedingungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen sind zu nennen: - Einwilligung und Aufklärung: Ein überzähliger Embryo darf nur zur Stammzellengewinnung oder für ein Projekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren zur Verfügung gestellt werden, wenn das betroffene Paar nach entsprechender Aufklärung eingewilligt hat. In der vorliegenden Verordnung werden daher Modalitäten und Umfang der Einwilligung und der Aufklärung des betroffenen Paares festgelegt. - Bewilligungsverfahren / Befürwortende Stellungnahme der Ethikkommission: Die Verordnung regelt die technischen Einzelheiten der bewilligungspflichtigen Tätigkeiten sowie die Details der Prüfung durch die Ethikkommission, z.B. Art und Umfang der einzureichenden Gesuchsunterlagen. - Öffentliches Register: Zweck und Inhalt des öffentlichen Registers werden festgelegt. Das Register ermöglicht eine grösstmögliche Transparenz über die in der Schweiz verfügbaren Stammzellen und die Forschungsaktivitäten in diesem Bereich sowie die Einhaltung und Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips, wonach embryonale Stammzellen nur gewonnen werden dürfen, wenn in der Schweiz keine geeigneten vorhanden sind.
Die Verordnung wurde parallel zur parlamentarischen Beratung des Gesetzes erarbeitet. Mit dieser Vorgehensweise soll ermöglicht werden, das Gesetz schnellstmöglich in Kraft zu setzen, um eine dem sensiblen Bereich angemessene Rechtssicherheit zu erreichen. Sofern das Referendum nicht zu Stande kommt, könnten Gesetz und Verordnung bereits im Sommer dieses Jahres in Kraft treten. Das Verfahren der Anhörung dauert bis am 10. März 2004.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Thomas Blunschi, Abteilung Recht, BAG, Tel. 031 322 63 75 Katja Manike, Biomedizin, BAG, Tel. 031 322 63 57 Der Entwurf der Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen sowie der erläuternde Bericht dazu können unter folgender Internetadresse eingesehen werden : http://www.bag.admin.ch/d/index.htm