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Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet Vernehmlassungsvorlage

(ots)

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsvorlage zum ersten Paket seiner Revisionsvorschläge in der Krankenversicherung verabschiedet. Die inhaltlichen und zeitlichen Ziele seiner KVG-Reformen hatte der Bundesrat bereits am 25. Februar 2004 festgelegt. Das erste Paket enthält Massnahmen in den Bereichen Risikoausgleich, Spitalfinanzierung, Pflegefinanzierung, Vertragsfreiheit, Prämienverbilligung und Kostenbeteiligung. Die Vernehmlassung findet in der Woche vom 19.4.2004 konferenziell statt.

Einige Elemente des ersten Paketes zur KVG-Revision möchte der 
Bundesrat im Jahr 2005 in Kraft setzen, da in diversen 
Reformbereichen im nächsten Jahr geltende Regelungen auslaufen. Dies 
betrifft insbesondere die Spitalfinanzierung (dringliches 
Bundesgesetz befristet bis Ende 2004), die Vertragsfreiheit 
(Zulassungsstopp läuft am 3. Juli 2005 aus) sowie den 
Risikoausgleich (befristet bis Ende 2005). Damit die eidgenössischen 
Räte die Vorlagen bereits in der Herbstsession beraten können, wird 
der Bundesrat ein beschleunigtes Verfahren beantragen.
Diese Vorschläge wurden anlässlich der 2. KVG Revision mehrheitlich 
bereits im Parlament beraten. Zahlreiche Verbände und Organisationen 
haben zudem ihre Positionen Anfang Jahr mit dem Vorsteher des EDI, 
Bundesrat Pascal Couchepin, besprechen können, als dieser mit den 
wichtigsten Partnern des Gesundheitswesens Hearings zum weiteren 
Vorgehen im Krankenversicherungsdossier geführt hat. In der Woche 
vom 19. April 2004 wird eine konferenzielle Vernehmlassung in 
mehreren Blöcken durchgeführt. Bis zum 27. April 2004 können zudem 
ergänzende schriftliche Vernehmlassungsberichte eingereicht werden. 
Die VernehmlassungsadressatInnen werden Ende der laufenden und 
anfangs der nächsten Woche die Einladung zusammen mit den 
Vernehmlassungsunterlagen erhalten.
Das erste Revisionspaket enthält vier voneinander unabhängige 
Botschaften:
  • Botschaft 1A: Gesamtstrategie, Risikoausgleich, Pflegetarife, Spitalfinanzierung, Versichertenkarte, Rechnungslegung der Versicherer In den Ausführungen zur Gesamtstrategie bekräftigt der Bundesrat sein Ziel, das System des KVG zu optimieren und kostendämpfende Elemente zu stärken. Nach dem Scheitern der KVG-Revision in der Dezembersession zieht der Bundesrat den Schluss, dass die nötigen Reformschritte wohl im Rahmen einer Gesamtstrategie eingebettet und koordiniert, aber nicht in einer Gesamtvorlage vorzunehmen sind. Weiter wird vorgeschlagen: - den Risikoausgleich unverändert um fünf Jahre zu verlängern; - die Pflegetarife nach einer Anpassung der beiden oberen Pflegebedarfsstufen bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung der Pflegefinanzierung, spätestens bis Ende 2006, einzufrieren; - das dringliche Bundesgesetz vom Juni 2002 über die kantonalen Spitalbeiträge bis zur Einführung einer Neuregelung der Spitalfinanzierung (im 2. Revisionspaket vorgesehen) zu verlängern; - die rechtliche Grundlage für die Einführung einer Versichertenkarte zu schaffen; - die Gesetzesbestimmungen für die Rechnungslegung der Krankenversicherer zu erweitern.
  • Botschaft 1B: Vertragsfreiheit Als Ablösung des Zulassungsstopps sieht der Bundesrat vor, im ambulanten Bereich die Vertragsfreiheit einzuführen. Leistungserbringer und Versicherer sollen in der Wahl ihrer Vertragspartner grundsätzlich frei sein. Zur Sicherstellung der Versorgung ist geplant, dass die Kantone innerhalb einer vom Bund definierten Bandbreite den Krankenversicherern die Mindestzahl von Leistungserbringern vorschreiben, welche für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung unter Vertrag zu nehmen sind.
  • Botschaft 1C: Prämienverbilligung Weil das heutige System der Kopfprämien die Haushalte mit mehreren Personen stark belastet, will der Bundesrat gezielter die Prämien von Familien verbilligen und den Kantonen ein differenziertes Sozialziel vorgeben. Für Haushalte mit und ohne Kinder sollen die Kantone je vier Einkommenskategorien und Höchsteinkommen für den Anspruch auf Prämienverbilligung festlegen. Je nach Kategorie müssten die Haushalte mit Kindern 2 bis 10 Prozent ihres Einkommens für KVG-Prämien ausgeben, die Haushalte ohne Kinder zwischen 4 und 12 Prozent. Zudem will der Bundesrat die Bundesmittel für die Prämienverbilligung um 200 Millionen Franken im Jahr 2005 erhöhen und danach jährlich um 3%.
  • Botschaft 1D: Kostenbeteiligung Um die Eigenverantwortung und das Kostenbewusstsein der Versicherten zu stärken, will der Bundesrat den Selbstbehalt von 10 auf 20 Prozent erhöhen, wobei die Obergrenze bei 700 Franken bleibt. Gleichzeitig schlägt er Änderungen auf Verordnungsstufe vor. So soll die höchste wählbare Franchise 2500 Franken statt wie heute 1500 Franken betragen können. Zudem sollen die Versicherer selber bestimmen dürfen, welche wählbaren Franchisen sie anbieten - in 100- Franken-Schritten für Erwachsene, in 25-Franken-Schritten für Kinder.
Ein zweites Revisionspaket, das Änderungen per 1. Januar 2006 
enthält, will der Bundesrat vor der Sommerpause in die 
Vernehmlassung schicken und vor der Herbstsession dem Parlament 
vorlegen. Es enthält zwei Botschaften mit Vorschlägen zur Einführung 
der dual-fixen Spitalfinanzierung und zur Förderung von Managed 
Care.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	031 322 95 05
Fritz Britt, Vizedirektor
Bundesamt für Gesundheit

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