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Der Bundesrat verzichtet auf das Sprachengesetz

(ots)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. April 2004 beschlossen, auf die Verabschiedung des Entwurfs für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften an das Parlament zu verzichten. Er ist überzeugt, dass der Bund bereits über die notwendigen Instrumente verfügt, um die im Sprachengesetz festgelegten Ziele zu erreichen.

Der Bundesrat hat dennoch die Bedeutung bekräftigt, die er der 
Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung 
zwischen den Sprachgemeinschaften beimisst. Er wird deshalb seine 
Politik der Gleichstellung der drei Amtssprachen des Bundes, des 
Deutschen, Französischen und des Italienischen, in der 
Bundesverwaltung weiter verfolgen. Der Bundesrat wird auch weiterhin 
bestrebt sein, auch das Rätoromanische als vierte Landessprache 
gebührend zu berücksichtigen. Der Bundesrat stellt ferner die 
Finanzhilfen an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung des 
Rätoromanischen und des Italienischen nicht in Frage.
Andere Massnahmen, die im Sprachengesetz vorgesehen waren, 
(Sprachenunterricht, Förderung des Austauschs) stehen in der 
Kompetenz der Kantone. Zahlreiche weitere Massnahmen des 
Gesetzesentwurfs hätten den Bund verpflichtet, in der gegenwärtig 
kritischen Finanzlage des Bundes zusätzliche Finanzhilfen zu 
leisten. Das neue Sprachengesetz hätte für den Bund ab 2008 
Mehrausgaben von rund 17 Millionen gebracht.
Auf Grund der geltenden Bestimmungen leistet der Bund jährlich 
Finanzhilfen zur Förderung des Rätoromanischen und des Italienschen 
von Franken 4,4 Millionen an den Kanton Graubünden und von Franken 
2,3 Millionen an den Kanton Tessin. Im Finanzplan des Bundes sind 
ferner Franken 800 000 jährlich für die Unterstützung der 
verständigungspolitischen Organisationen eingestellt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Jean-Marc Crevoisier, Chef Kommunikationsdienst EDI, Tel. 031 322 80 
16
Achille Casanova, Vizekanzler, Tel. 031 322 37 03

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