Eidg. Departement des Innern (EDI)
Revision der Krankenversicherung: Der Bundesrat verabschiedet das erste Gesetzgebungspaket
(ots)Der Bundesrat hat das erste Paket von vier Vorlagen zur Revision der Krankenversicherung zu Handen des Parlamentes verabschiedet. Das Parlament soll die voneinander unabhängigen Vorlagen "Strategie und dringliche Punkte", "Vertragsfreiheit", "Prämienverbilligung" und "Kostenbeteiligung" in der Herbstsession beraten, damit sie teilweise bereits auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten können. Zudem hat der Bundesrat eine Verordnungsänderung beschlossen, mit der das System der Wahlfranchisen liberalisiert werden soll.
Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 25. Februar 2004, die Reform in der Krankenversicherung in Etappen voranzutreiben, liegen jetzt die vier ersten Vorlagen vor. Die interessierten Parteien, Behörden, Verbände und Organisationen konnten im Rahmen der Vernehmlassung zu den Vorschlägen des Bundesrates Stellung nehmen. Umstritten waren vor allem das Einfrieren der Rahmentarife in der Pflege, die Einführung der Vertragsfreiheit, die Festsetzung eines Sozialzieles in der Prämienverbilligung sowie die Erhöhung des Selbstbehaltes. Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen weitgehend fest.
Botschaft 1A: "Strategie und dringliche Punkte" Die Botschaft "Strategie und dringliche Punkte" enthält Vorschläge, die rasch in Kraft gesetzt werden müssen, da in diversen Reformbereichen geltende Regelungen auslaufen. Dies betrifft insbesondere die Spitalfinanzierung (dringliches Bundesgesetz befristet bis Ende 2004), den Zulassungsstopp zur Praxiseröffnung für Aerzte (läuft im Juli 2005 aus) sowie den Risikoausgleich (befristet bis Ende 2005). In den Ausführungen zur Gesamtstrategie bekräftigt der Bundesrat sein Ziel, das KVG-System zu optimieren und kostendämpfende Elemente zu stärken.
Weiter wird vorgeschlagen, die Pflegetarife (Pflegeheim, Spitex) nach einer Erhöhung der beiden oberen Pflegebedarfsstufen einzufrieren. In der Vernehmlassung verlangten insbesondere die Kantone, dass der geltende Tarifschutz gelockert wird, damit sie den Pflegebedürftigen einen Teil der bisher von den Kantonen getragenen Kosten in Rechnung stellen können. Der Bundesrat ist der Meinung, der Nachteil für die Kantone halte sich in Grenzen, da die zu tiefen Tarife zu Lasten der Krankenversicherung erhöht werden und das Einfrieren eine Übergangsregelung bis zur geplanten Neuregelung der Pflegefinanzierung bleibt.
Die anderen Vorschläge der Botschaft 1A stiessen in der Vernehmlassung nicht auf grundlegende Kritik: - Verlängerung des Risikoausgleichs um fünf Jahre; - Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes vom Juni 2002 über die kantonalen Spitalbeiträge bis zur Einführung einer dual-fixen Spitalfinanzierung; - Schaffen der rechtlichen Grundlage für die Einführung einer Versichertenkarte; - Erweitern der Bestimmungen für die Krankenversicherer in der Rechnungslegung (Pflicht zum Erstellen eines Geschäftsberichtes).
Botschaft 1B: Vertragsfreiheit Als Ablösung des Zulassungsstopps sieht der Bundesrat vor, im ambulanten Bereich das Vertragsprinzip einzuführen. Leistungserbringer und Versicherer sollen in der Wahl ihrer Vertragspartner grundsätzlich frei sein. Die Vernehmlassung zeigte, dass zwar die Stärkung des Wettbewerbs grundsätzlich begrüsst, das vorgeschlagene Modell aber als schwer umsetzbar betrachtet wird. Insbesondere wurde kritisiert, dass keine positiven Kriterien vorgesehen sind, welche die Versicherer bei der Auswahl der Leistungserbringer berücksichtigen müssen und damit die Macht der Versicherer zu gross sein könnte.
Der Bundesrat ist der Meinung, sein Modell verstärke den Wettbewerb im ambulanten Bereich im gewünschten Mass. Geplant ist, dass der Bund den Kantonen eine Bandbreite vorgibt. Innerhalb dieser unteren und oberen Begrenzung sind die Kantone frei, den Krankenversicherern die Minimalzahl von Leistungserbringern vorzuschreiben, die für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung unter Vertrag zu nehmen sind.
Botschaft 1C: Prämienverbilligung Weil das heutige System der Kopfprämien die Haushalte mit mehreren Personen stark belastet, will der Bundesrat gezielter die Prämien von Familien verbilligen. Für Haushalte mit und ohne Kinder sollen die Kantone je vier Einkommenskategorien und Höchsteinkommen für den Anspruch auf Prämienverbilligung festlegen. Je nach Kategorie müssten die Haushalte mit Kindern 2 bis 10 Prozent ihres Einkommens für KVG-Prämien ausgeben, die Haushalte ohne Kinder zwischen 4 und 12 Prozent (Sozialziel). Zudem will der Bundesrat die Bundesmittel für die Prämienverbilligung gestaffelt um 200 Millionen Franken ab dem Jahr 2005 erhöhen.
Das Ergebnis der Vernehmlassung ist gemischt. Die Kantone sehen in der Einführung des Sozialziels eine Einschränkung ihrer Autonomie und lehnen es ab. Zudem wurde das Finanzierungsmodell in Frage gestellt. Zahlreiche Vernehmlassende sind der Meinung, die durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel seien ungenügend, um das Sozialziel zu erreichen.
Der Bundesrat hält auch hier an seinen Vorschlägen fest, um eine wirksame Entlastung der Familien zu erzielen. Zudem wurde im Rahmen der abgebrochenen 2. KVG-Revision vom Parlament eine solche einheitliche Regelung gefordert. Den Kantonen werden im Vorschlag des Bundesrates Möglichkeiten eingeräumt, auf die Kantonalen Verhältnisse abgestimmte Vollzugsbestimmungen zu erlassen. Angesichts der Finanzlage des Bundes steht eine zusätzliche Erhöhung der zur Verfügung gestellten Bundesmittel nicht zur Diskussion.
Botschaft 1D: Kostenbeteiligung Um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, will der Bundesrat den Selbstbehalt für Erwachsene von 10 auf 20 Prozent erhöhen, wobei die Obergrenze bei 700 Franken pro Jahr bleibt. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat aber darauf, den Selbstbehalt bei den Kindern ebenfalls zu erhöhen. Die Haushalte mit Kindern, die vom Prinzip der Kopfprämie am stärksten betroffen sind, sollen nicht zusätzlich belastet werden.
Liberalisierung des Systems der wählbaren Franchisen Der Bundesrat hat zudem Änderungen auf Verordnungsstufe beschlossen und per 1.1.05 in Kraft gesetzt, um das System der Wahlfranchisen zu liberalisieren. Die Obergrenze bei den wählbaren Franchisen wird von heute 1500 Franken auf 2500 Franken erhöht. Weiter sollen die Versicherer selber bestimmen dürfen, welche wählbaren Franchisen sie anbieten. Zu beachten sind aber weiterhin vorgeschriebene maximale Prämienreduktionen.
Gemäss dem Fahrplan der KVG-Reformarbeiten soll das Parlament das erste Paket in der Herbstsession beraten können. Das zweite Paket mit Vorschlägen zur Einführung der dual-fixen Spitalfinanzierung und zu Managed Care ist noch bis zum 12. Juli 2004 in der Vernehmlassung.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Fritz Britt, Vizedirektor, Bundesamt für Gesundheit, 031 322 95 05
Beilage: Verordnungsänderung (KVV) mit Kommentar
Botschaften: abrufbar auf der Website des BAG (www.bag.admin.ch/kv/d)