Eidg. Departement des Innern (EDI)
"Panorama der Sozialversicherungen": Bundesrat fällt Richtungsentscheide
(ots)Auf Grund des Handlungsbedarfs in den Sozialversicherungen und des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 16. Mai hat das EDI dem Bundesrat unter dem Titel "Panorama der Sozialversicherungen" eine Gesamtsicht der Sozialversicherungen vorgelegt. Gestützt auf dieses Aussprachepapier des Eidg. Departementes des Innern, das die Sozialversicherungen und auch die Familienpolitik umfasste, hat der Bundesrat bezüglich der weiteren Entwicklung Richtungsentscheide getroffen. Insbesondere hat er das weitere Vorgehen in der AHV- Politik festgelegt. Bei der Invalidenversicherung sieht er zusätzlich zu den schon beschlossenen Massnahmen die sofortige Umsetzung von Massnahmen zur Straffung des Verfahrens vor.
In den letzten Jahren haben sich die Sozialversicherungen in raschem Rhythmus weiterentwickelt. Wesentliche Schritte wurden im vergangenen Jahr gemacht und auch im laufenden Jahr wurden oder werden wichtige Marksteine gesetzt. Reformen wurden eingeleitet und umgesetzt, andere konnten nicht weitergeführt werden. Das EDI hat dem Bundesrat ein Aussprachepapier unterbreitet, um ihm auf Grund einer Auslegeordnung des Ist-Zustandes eine Standortbestimmung zu ermöglichen. Auf dieser Basis hat der Bundesrat über die Herausforderungen, Perspektiven und vorzusehenden Massnahmen diskutiert. Das Aussprachepapier des EDI umfasst alle Sozialversicherungen1 (ausgenommen die Arbeitslosenversicherung) und die Familienpolitik.
In diesem Rahmen hat der Bundesrat einige Richtungsentscheide getroffen:
AHV: mittel- bis langfristige Massnahmen Der Bundesrat teilt die Einschätzung des EDI, dass sich die finanzielle Situation der AHV ab 2010 rapide verschlechtert, falls keine Massnahmen ergriffen werden, und dass die AHV bis zum Jahre 2025 zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, welche ungefähr 3.8 MWSt-Prozentpunkten entsprechen.
Der Bundesrat hat beschlossen, sofort Vorbereitungsarbeiten zu einer weiteren AHV-Revision in Angriff zu nehmen, die dem Parlament entsprechend den folgenden Vorgaben unterbreitet werden soll. Die Reform soll die finanzielle Sicherung der AHV bis 2020 ermöglichen und den bis zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Finanzierungsbedarf berücksichtigen. Der Bundesrat sieht vor, dass die zur Erreichung des Ziels bis 2020 nötigen Massnahmen schrittweise ergriffen werden. Alternative Modelle wie ein System basierend auf der Lebensarbeitszeit oder Modelle, die Kriterien wie das Einkommen und die Beschwerlichkeit der Arbeit berücksichtigen, sollen geprüft werden. Dieser Entscheid entspricht der Ansicht der AHV-Kommission, welche die Prüfung solcher Systeme verlangt hat. Welche der möglichen Varianten auch immer ins Zentrum gerückt wird, sie muss die finanzielle Sicherung der AHV bis 2020 gestatten.
Invalidenversicherung Der Bundesrat teilt die Einschätzung des EDI, dass die Sanierung der IV im Hinblick auf ihre prekäre finanzielle Situation absolute Priorität hat. Mit der neuen Vorlage zur Erhöhung der MWSt zu Gunsten der IV und mit der 5. IV-Revision können die Schulden langsam abgebaut werden. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass einige in der 5. IV-Revision vorgesehenen Massnahmen dringlich umgesetzt werden sollen. Es geht dabei um verfahrensrechtliche Massnahmen (Einführung eines kostenpflichtigen Verfahrens).
Entflechtung der Finanzhaushalte des Bundes und der AHV/IV Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass das Thema der Entflechtung des Finanzhaushaltes der AHV/IV vom Finanzhaushalt des Bundes im Rahmen einer Revision zur langfristigen finanziellen Konsolidierung der AHV aufgegriffen werden soll und parallel zu Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung der IV behandelt werden soll.
KV: Aufhebung des Zulassungsstopps Die Massnahme der Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern läuft am 3. Juli 2005 aus und soll gemäss Botschaft des Bundesrats vom 26. Mai 2004 durch die Vertragsfreiheit abgelöst werden. Für den Fall, dass die Vertragsfreiheit nicht rechtzeitig in Kraft treten sollte, schlägt der Bundesrat die Verlängerung des Zulassungsstopps bis zur Einführung der Vertragsfreiheit vor.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Yves Rossier Tel. 031 322 46 40 Direktor Bundesamt für Sozialversicherung
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