Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Sanierung der IV: Vernehmlassungsverfahren eröffnet
Bern (ots)
Der Bundesrat schickt drei Vorlagen zur Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung in die Vernehmlassung: 5. IV-Revision, IV- Zusatzfinanzierung sowie Verfahrensstraffung in der IV. Damit trägt er der prekären finanziellen Situation der IV Rechnung. Ziel der drei Vorlagen ist es, Kosten einzudämmen und mit zusätzlichen Mitteln die Schulden langfristig abzubauen.
In der IV besteht dringender Handlungsbedarf: Einerseits steigt die Zahl von neuen IV-Rentenfällen konstant an, nicht zuletzt auch auf Grund einer Zunahme an psychischen Erkrankungen, anderseits sind die IV-Rentner/innen immer jünger, was eine entsprechend längere Rentenbezugsdauer bedeutet. Die Beitragseinnahmen halten nicht Schritt mit den wachsenden Ausgaben. Als Folge dieser Entwicklung steigt das Defizit der IV seit Jahren an. 2003 verzeichnete die IV ein Defizit von 1,5 Milliarden Franken und bis Ende 2004 ist mit einer Verschuldung von rund 6 Milliarden Franken zu rechnen.
Nachdem am 16. Mai 2004 die Vorlage zur Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze abgelehnt worden war, erteilte der Bundesrat dem Departement des Innern (EDI) den Auftrag, eine separate Mehrwertsteuervorlage für 0,8 Prozentpunkte zugunsten der IV (Zusatzfinanzierung) für den Herbst 2004 vorzubereiten und diese parallel mit der Vorlage zur 5. IV-Revision in die Vernehmlassung zu schicken. Im Juni dieses Jahres entschied der Bundesrat zudem, dass einige, ursprünglich in der 5. IV-Revision vorgesehene, verfahrensrechtliche Massnahmen dringlich umzusetzen seien. Diese werden nun als eigenständige dritte Vorlage (Verfahrensstraffung) mit einem schnelleren Fahrplan ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt.
Drei Vorlagen, die sich ergänzen Da sich die demografischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geändert haben, müssen Änderungen eingeleitet werden. Mit einer Reduktion der Zahl der Rentenbeziehenden alleine kann das finanzielle Gleichgewicht noch nicht wieder hergestellt werden. Zusätzlich braucht es mehr Einnahmen und Korrekturen im IV- Verfahren. Über jeden dieser drei Punkte soll das Parlament separat beschliessen können. Die drei Vorlagen - 5. IV-Revision, IV- Verfahren und IV-Zusatzfinanzierung - werden deshalb zeitgleich aber von einander unabhängig in die Vernehmlassung geschickt. Übergeordnetes Ziel der drei Vorlagen ist die Reduktion der Zahl der Neurenten um 10 Prozent und die Reduktion der Defizite der IV.
5. IV-Revision Ziel der 5. IV-Revision ist es, die Zahl der Neurenten um 10 Prozent zu reduzieren, die Praxis zu harmonisieren und mittels Sparmassnahmen einen substanziellen Beitrag zur finanziellen Gesundung des Systems zu leisten, indem die jährlichen Defizite der IV reduziert werden.
Mit einem Früherkennungssystem soll dafür gesorgt werden, dass betroffene Personen ihren Arbeitsplatz möglichst nicht verlieren. Bei längerdauernder aber nicht definitiver Arbeitsunfähigkeit sollen die Betroffenen mit gezielten Integrationsmassnahmen möglichst früh wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden und die Integrationsanreize sollen verstärkt werden.
Auf der Einnahmeseite sieht die 5. IV-Revision eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die IV um ein Promille von heute 1,4 auf 1,5 Prozent vor. Dies kompensiert die Entlastung der 2. Säule durch die Integrationsmassnahmen und durch die angestrebte Senkung der Zahl der Neurenten.
IV-Zusatzfinanzierung Da die Massnahmen der 5. IV-Revision nicht reichen, den Schuldenberg abzutragen, sollen zusätzliche Einnahmen mittels Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte einen langfristigen Abbau der Schulden gewährleisten. Dieser Weg der Zusatzfinanzierung steht für den Bundesrat im Vordergrund. Er bringt aber auch eine Erhöhung des Lohnbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte in die Diskussion ein. Diese Anhebung würde zur Beitragserhöhung um 0,1 Prozentpunkt hinzukommen, welche die 5. IV-Revision als Kompensation der Entlastung der 2. Säule vorsieht.
Verfahrensstraffung Die Wiedereinführung des Vorbescheid-Verfahrens an Stelle des Einspracheverfahrens ermöglicht es den IV-Stellen, mit der Person den Entscheid zu besprechen und im Sinne der 5. IV-Revision schneller zu einem Entscheid zu gelangen. Ein juristisches Verfahren auf der Stufe der IV-Stellen wird somit zu Gunsten einer partizipativen Auseinandersetzung zwischen den Parteien wieder eingeführt. Mit der Einführung einer moderaten Kostenpflicht soll zudem die Anzahl der (ungenügend fundierten) Beschwerden reduziert werden.
Vernehmlassungsfristen und weiterer Zeitplan Für die beiden Vorlagen 5. IV-Revision und Zusatzfinanzierung gilt eine Vernehmlassungsfrist von 3 Monaten (bis 31. Dezember 2004). Eine Inkraftsetzung könnte frühestens auf 1. Juli 2006 oder 1. Januar 2007 erfolgen. Für die Verfahrensstraffung ist eine Inkraftsetzung auf 1. Januar 2006 geplant. Die Vernehmlassungsfrist wurde auf fünf Wochen (bis 1. November 2004) festgelegt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Yves Rossier Tel. 031 322 46 40 Direktor Bundesamt für Sozialversicherung
5. IV-Revision: Daniela Foffa, Projektleiterin Tel. 031 322 90 13 Geschäftsfeld Invalidenversicherung Bundesamt für Sozialversicherung
Zusatzfinanzierung: Valérie Werthmüller, Projektleiterin Tel. 031 322 26 37 Geschäftsfeld Invalidenversicherung Bundesamt für Sozialversicherung
Verfahrensstraffung: Peter Beck, Bereichsleiter Tel. 031 324 06 64 Geschäftsfeld Alter und Hinterlassene Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: Medienrohstoffe - 5. IV-Revision - Zusatzfinanzierung - Verfahrensstraffung
Vernehmlassungsvorlagen - 5. IV-Revision (elektronische Version auf www.bsv.admin.ch) - Zusatzfinanzierung - Verfahrensstraffung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter www.bsv.admin.ch