Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz): Resultate des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen
(ots)Der Bundesrat hat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen bestimmt. Das EDI soll eine Botschaft ausarbeiten, die den eidgenössischen Räten nächstes Jahr überwiesen werden soll. Aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat zudem beschlossen, die Einführung eines einheitlichen Identifikators auf die Bevölkerungsregister zu beschränken, d.h. auf die Einwohnerregister sowie die Register im Zivilstandswesen und im Ausländerbereich.
Die Zielsetzung der Vorlage, den Datenaustausch zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone zu vereinfachen, wird von der überwiegenden Mehrheit der Antwortenden unterstützt. Die Sektorialisierung in sechs Verwaltungsbereiche (Einwohner, Sozialversicherungen, Steuern, Verteidigung und Zivilschutz, Strafverfolgung sowie Statistik) mit je separaten Identifikatoren wird hingegen grossmehrheitlich als ineffiziente Lösung abgelehnt. Die Sektorialisierung mache insbesondere auf Kantons- oder Gemeindeebene keinen Sinn, weil vielerorts mit integrierten Gesamtlösungen gearbeitet werde. Besonders diejenigen Kantone, die in den letzten Jahren in die Entwicklung von kantonalen Datenplattformen investiert haben, lehnen es aus Kosten- und Aufwandgründen ab, für den Datenverkehr mit dem Bund sechs zusätzliche Bundesidentifikatoren in ihre Register und Systeme einzubauen.
Eine Minderheit, darunter die Kreise der Datenschützer und die SVP, lehnen die Vorlage aus der Befürchtung ab, der Persönlichkeitsschutz werde erschwert, sowie aus Sorge um die individuelle Freiheit. CVP und CSP befürworten die Vorlage, die SP äussert sich skeptisch und meldet Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes an.
Weitgehende Zustimmung hinsichtlich Notwendigkeit und Nutzen findet die vorgeschlagene Koordination der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister mit den grossen Bundespersonenregistern im Zivilstandswesen und Ausländerbereich.
Aus diesem Grunde und um den Bedenken zur Sicherstellung des Datenschutzes Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat beschlossen, die Einführung eines einheitlichen Identifikators auf die Bevölkerungsregister zu beschränken. Dabei steht im Vordergrund, die so genannte STAR-Nummer aus dem Zivilstandwesen des Registers INFOSTAR zu verwenden, wie dies von verschiedenen Vernehmlassern angeregt wird. Auch die bisher getätigten Investitionen in INFOSTAR legen dieses Vorgehen nahe. Ebenfalls geprüft werden soll, ob der Identifikator von den Kantonen zum Vollzug weiterer gesetzlicher Aufgaben verwendet werden kann.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik, Tel. 032 713 66 85