Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat setzt revidierte Tabakverordnung in Kraft
(ots)Der Bundesrat setzt auf den 1. November 2004 die totalrevidierte Tabakverordnung in Kraft. Kernpunkte der neuen Tabakverordnung sind die Einführung von deutlichen Warnungen auf Tabakprodukten sowie eine obligatorische Meldepflicht der zugesetzten Stoffe. Neu wird es zudem nicht mehr erlaubt sein, Begriffe wie "light" und "mild" zu verwenden. Für Teer- und Nikotingehalt und Kohlenmonoxidwerte gelten neu Höchstwerte - Exportzigaretten sind jedoch davon nicht betroffen.
Die Frist für die Umsetzung der Massnahmen beträgt 18 Monate für Zigaretten und 30 Monate für andere Tabakprodukte. Diese Frist ermöglicht das Aufbrauchen von Lagerbeständen bei Handel und Industrie und trägt den Besonderheiten der verschiedenen Produkte Rechnung.
Die neue Tabakverordnung verlangt, dass Warnhinweise auf Zigaretten massiv vergrössert werden: sie müssen 35% bis 50% der beiden Packungsseiten einnehmen und sind von einem Rahmen umgeben. Die Hinweise müssen in den drei Hauptlandessprachen erfolgen. Zu einem späteren Zeitpunkt können zur Ergänzung der Warnhinweise Farbfotografien vorgeschrieben werden.
In Übernahme von Regelungen in der EU wird ein Verbot von Begriffen wie "light" und "mild" erlassen. Damit will die Behörde verhindern, dass Konsumentinnen und Konsumenten davon ausgehen, dass leichte Zigaretten weniger schädlich sind.
Neu müssen auf Zigaretten nebst Teer- und Nikotingehalt auch Kohlenmonoxidwerte angegeben werden. Für alle drei Schadstoffe werden Höchstwerte festgesetzt. Der Bundesrat verzichtet jedoch auf die Festlegung von Höchstwerten für Exportzigaretten. Die Importländer sollen selber dafür die Verantwortung übernehmen, welche Produkte unter welchen Bedingungen eingeführt und vertrieben werden können.
Die Totalrevision erfüllt die Anforderungen des WHO- Rahmenübereinkommens zur Tabakkontrolle, das die Schweiz am 25. Juni 2004 in New York unterzeichnet hat, und übernimmt praktisch die gültigen Regelungen der EU.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Philippe Vallat, Leiter Nationales Programm zur Tabakprävention 2001 - 2005, Telefon 031 322 95 05
Informationen: www.suchtundaids.bag.admin.ch/themen/sucht/tabak/index.html