Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat befürwortet Bundesgesetz über Familienzulagen
(ots)Der Bundesrat äusserte sich zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Familienzulagen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N). Der Entwurf fordert Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat und Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken. Bezugsberechtigt sind Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige. Für Nichterwerbstätige können die Kantone Einkommensgrenzen festlegen. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine Harmonisierung der Familienzulagen. Er spricht sich nicht für eine bestimmte Höhe der Zulagen aus, äussert aber Bedenken gegen eine Lösung, die zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft führt.
Das von der SGK-N vorgeschlagene Gesetz geht auf die parlamentarische Initiative Fankhauser aus dem Jahre 1991 zurück. Es soll der Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen" der Gewerkschaft TravailSuisse als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Die Volksinitiative, welche monatliche Kinderzulagen von mindestens Fr. 450.- vorsieht, wird vom Bundesrat und von der SGK-N abgelehnt.
Kernpunkte der Vorlage zu einem Bundesgesetz über Familienzulagen
* Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat und Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken. (Kinder von 0 bis 16 Jahren - Jugendliche in Ausbildung von 16 bis 25 Jahre) * Anspruch auf Familienzulagen für alle Erwerbstätigen - Selbständigerwerbende eingeschlossen. Der Entwurf weitet den Bezügerkreis erstmals auf Selbständigerwerbende aus, ohne Einkommensgrenze. Nichterwerbstätige erhalten ebenfalls Zulagen, sofern die von den Kantonen allenfalls festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese Einkommensgrenzen dürfen nicht tiefer sein als diejenigen für die Kleinbauern nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Teilerwerbstätigkeit reduziert die Höhe der Zulagen nicht. * Arbeitgeber und Selbständigerwerbende haben sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen. Die Leistungen werden durch Beiträge der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden auf den Einkommen finanziert, wobei die Kantone die Möglichkeit haben, auch für Arbeitnehmende eine Beitragspflicht einzuführen. * Die Kantone legen die Anspruchsvoraussetzungen der Familienzulagen für Nichterwerbstätige fest und finanzieren diese selbst. Sie können den Anspruch von einer Einkommensgrenze abhängig machen. Familienzulagen für Nichterwerbstätige richten sich z.B. an Einelternfamilien oder etwa an ein nichterwerbstätiges Studentenpaar mit Kind.
Vom Gesetzesentwurf nicht betroffen sind die Familienzulagen für Kleinbauern und landwirtschaftliche Arbeitnehmer, die weiterhin unter das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft fallen.
Finanzielle Auswirkungen
Die vorgesehene Mindestzulage von 200 resp. 250 Franken pro Monat bringt Mehrkosten von jährlich 890 Millionen Franken. Heute belaufen sich die Kosten auf rund 4'080 Millionen Franken pro Jahr. Der zusätzlich von Arbeitgebenden (evtl. auch von Arbeitnehmenden) resp. Selbständigerwerbenden zu leistende Finanzierungsanteil beträgt rund 690 Millionen Franken. Weitere 200 Millionen Franken wären von der öffentlichen Hand, d.h. mehrheitlich von den Kantonen, zu tragen.
Haltung des Bundesrates
Art und Höhe der Familienzulagen sind heute in allen 26 Kantonen unterschiedlich geregelt. Im Bereich der Teilzeiterwerbstätigen, Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen bestehen Lücken. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine Harmonisierung der Familienzulagen. Damit können der Kreis der berechtigen Kinder, die Altersgrenzen, der Begriff der Ausbildung und die Dauer des Anspruchs einheitlich geregelt werden. Für die Fälle, in denen mehrere Personen für das gleiche Kind Zulagen geltend machen können, kann eine gesamtschweizerisch gültige Regelung geschaffen werden. Der Bundesrat spricht sich nicht für eine bestimmte Höhe der Zulagen aus, äussert aber Bedenken gegen eine Lösung, die zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft führt.
Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession 2004 (29. November bis 17. Dezember) mit dem Entwurf zum Bundesgesetz über die Familienzulagen befassen.
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Auskünfte: Tel. 031 322 91 47 Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für Familienfragen Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: * Ergänzende Stellungnahme des Bundesrates * Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 8. September 2004
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter www.bsv.admin.ch