Eidg. Departement des Innern (EDI)
Stiftung Fernstudien Schweiz, Brig vom Bund anerkannt
(ots)Der Bundesrat hat die Stiftung Fernstudien Schweiz als beitragsberechtigte universitäre Institution im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes anerkannt.
Die Anerkennung der Stiftung im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes durch den Bundesrat gründet auf einer vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) durchgeführten Evaluation und einer positiven Stellungnahme der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK). Auf Grund der vom OAQ definierten Standards kamen die Experten zum Schluss, dass Fernstudien Schweiz im Bereich des universitären Fernunterrichts und der Betreuung qualitativ hochstehende Leistungen erbringt, die das Angebot der Hochschulen sinnvoll ergänzen. Das Lehrangebot sowie die Beratungs- und Betreuungsdienste stellen einen bedeutenden Mehrwert für die schweizerische Hochschullandschaft dar.
1992 gegründet, ist Fernstudien Schweiz ein Verbund der folgenden Institutionen: Nationales Kompetenzzentrum und Studienzentrum, Brig; Studienzentrum Pfäffikon SZ, Centre d'enseignement à distance, Sierre. Diese Institutionen bieten Studiengänge etwa in den Bereichen Jus, Mathematik oder Wirtschaftswissenschaften an, die von ausländischen Partner-Hochschulen (Bsp. Fernuniversität Hagen) geführt werden.
Fernstudien Schweiz wurde seit 2002 gemäss Universitätsförderungsgesetz provisorisch unterstützt. Ab 2005 werden die Bundesbeiträge im Rahmen eines Leistungsauftrags gewährt. Gemäss Universitätsförderungsgesetz (UFG) gelten als beitragsberechtigt einerseits die kantonalen Universitäten. Das UFG sieht anderseits vor, dass auch spezifische universitäre Institutionen permanent subventioniert werden können. Bedingung für eine permanente Förderung ist die vorgängige Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung. Solche universitäre Institutionen können ausnahmsweise dann während eines begrenzten Zeitraums auch vor einer Überprüfung unterstützt werden, wenn die Schweizerische Universitätskonferenz ein entsprechendes Gesuch gut heisst.
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Auskunft: Isabella Brunelli, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Sektion Universitätswesen, Tel. 031 322 96 64