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Neue Schweizer Hochschulpolitik ab dem Jahr 2008: Der Bundesrat definiert die Leitlinien der Reformen

(ots)

Der Bundesrat hat das EDI und EVD beauftragt, einen Entwurf für ein Gesetz zu erarbeiten, das auf einer verfassungsrechtlich solide verankerten Basis den gesamten Hochschulbereich (ETH, kantonale Universitäten, Fachhochschulen) einheitlich regeln soll. Damit gibt die Landesregierung grünes Licht für die Umsetzung der Reformziele, die Vertreter des Bundes, der Kantone und der Hochschulen in enger Kooperation erarbeitet haben1, und erteilt den Auftrag für die Abklärung der noch offenen Fragen. Vorgesehen ist, dass das Gesetz 2008 in Kraft tritt.

Ziel: Stärkung des Hochschulplatzes Schweiz
Wichtigste Ziele der Reform sind die Steigerung der Qualität von 
Lehre und Forschung und die Stärkung des Hochschulplatzes Schweiz. 
Zu diesem Zweck soll es die Reform ermöglichen, die klare 
Profilbildung der einzelnen Institutionen zu fördern, die 
Leistungsangebote der Hochschulen besser aufeinander abzustimmen und 
Doppelspurigkeiten zu beseitigen. Dadurch werden die Voraussetzungen 
geschaffen, um die Mittel effizienter einzusetzen und die 
Finanzierung des schweizerischen Hochschulsystems nachhaltig zu 
sichern.
Schlankere Strukturen und straffere Abläufe
Die Steuerung des schweizerischen Hochschulsystems wird vereinfacht. 
Die Vielzahl der heute im Bereich der Hochschulpolitik tätigen 
Gremien wird reduziert. Vorgesehen sind neu drei Organe mit klar 
voneinander abgegrenzten Kompetenzen:
* Der aus Vertretern des Bundes und der Kantone gebildeten Konferenz 
der Hochschulträger obliegt die Steuerung des Gesamtsystems. Sie 
legt die für das Funktionieren des gesamten Hochschulsystems 
erforderlichen Rahmenbedingungen fest und nimmt zu diesem Zweck vier 
Kernkompetenzen wahr. Diese betreffen die Festlegung der 
Studienstrukturen, den Erlass von Regeln für die Qualitätssicherung, 
die strategische Planung besonders in kostenintensiven Bereichen 
(Medizin, Spitzentechnologie) und die Vorgabe von 
Finanzierungsregeln. Neu ist dabei, dass die Konferenz ebenfalls den 
Bereich der Fachhochschulen umfasst. * Die Aufgabe der Konferenz der 
Rektoren / Präsidenten der Hochschulen soll die Koordination auf der 
Ebene der Institutionen sein: Umsetzung der Entscheide der Konferenz 
der Hochschulträger und Erarbeitung von Vorschlägen, Förderung der 
Mobilität, Durchführung von Zusammenarbeitsprojekten. * Ein 
Schweizerischer Hochschulrat soll als beratendes Organ die 
hochschulpolitische Entwicklung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht 
kritisch begleiten.
Finanzierung: Vermehrte Transparenz
Der Bund soll sich auch weiterhin an den Ausbildungskosten der 
kantonalen Universitäten und der Fachhochschulen beteiligen. Die 
Zuteilung der Mittel für alle Hochschulen (ETH, FH, kantonale 
Universitäten) soll dabei einheitlich nach dem Prinzip der 
Standardkosten erfolgen. Das Modell bezweckt die Herstellung von 
vermehrter Transparenz. Dadurch wird es erstmals möglich, landesweit 
und typusübergreifend die Kosten zu vergleichen und die Kooperation 
im Ausbildungsbereich gezielt voranzutreiben.
Nächste Schritte
Im Hinblick auf die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs hat der 
Bundesrat weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. So werden die 
Rahmenbedingungen der strategischen Planung und deren 
Anwendungsbereiche, die Entscheidungsmodalitäten in der 
Trägerkonferenz, die finanziellen Auswirkungen des 
Standardkostenmodells auf die Träger und die Erhöhung der 
finanziellen Sicherheit sowie Fragen der Verfassungsgrundlagen 
Gegenstand dieser Abklärungen sein.
Im Rahmen der Folgearbeiten am Projekt Hochschullandschaft Schweiz 
2008 sollen EDI und EVD dem Bundesrat in der zweiten Hälfte des 
Jahres 2005 den Vorschlag für das neue einheitliche Hochschulgesetz 
unterbreiten. Die Arbeiten haben dabei in enger Abstimmung mit dem 
derzeit laufenden Projekt Revision der Bildungsverfassung (parl. 
Initiative Zbinden) zu erfolgen.
Auskünfte
Charles Kleiber, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Tel. 
031 322 64 97
Gerhard M. Schuwey, Direktor BBW, 031 322 96 74
Eric Fumeaux, Direktor BBT, 031 322 21 31

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