Eidg. Departement des Innern (EDI)
Neue Schweizer Hochschulpolitik ab dem Jahr 2008: Der Bundesrat definiert die Leitlinien der Reformen
(ots)Der Bundesrat hat das EDI und EVD beauftragt, einen Entwurf für ein Gesetz zu erarbeiten, das auf einer verfassungsrechtlich solide verankerten Basis den gesamten Hochschulbereich (ETH, kantonale Universitäten, Fachhochschulen) einheitlich regeln soll. Damit gibt die Landesregierung grünes Licht für die Umsetzung der Reformziele, die Vertreter des Bundes, der Kantone und der Hochschulen in enger Kooperation erarbeitet haben1, und erteilt den Auftrag für die Abklärung der noch offenen Fragen. Vorgesehen ist, dass das Gesetz 2008 in Kraft tritt.
Ziel: Stärkung des Hochschulplatzes Schweiz Wichtigste Ziele der Reform sind die Steigerung der Qualität von Lehre und Forschung und die Stärkung des Hochschulplatzes Schweiz. Zu diesem Zweck soll es die Reform ermöglichen, die klare Profilbildung der einzelnen Institutionen zu fördern, die Leistungsangebote der Hochschulen besser aufeinander abzustimmen und Doppelspurigkeiten zu beseitigen. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Mittel effizienter einzusetzen und die Finanzierung des schweizerischen Hochschulsystems nachhaltig zu sichern.
Schlankere Strukturen und straffere Abläufe
Die Steuerung des schweizerischen Hochschulsystems wird vereinfacht. Die Vielzahl der heute im Bereich der Hochschulpolitik tätigen Gremien wird reduziert. Vorgesehen sind neu drei Organe mit klar voneinander abgegrenzten Kompetenzen:
* Der aus Vertretern des Bundes und der Kantone gebildeten Konferenz der Hochschulträger obliegt die Steuerung des Gesamtsystems. Sie legt die für das Funktionieren des gesamten Hochschulsystems erforderlichen Rahmenbedingungen fest und nimmt zu diesem Zweck vier Kernkompetenzen wahr. Diese betreffen die Festlegung der Studienstrukturen, den Erlass von Regeln für die Qualitätssicherung, die strategische Planung besonders in kostenintensiven Bereichen (Medizin, Spitzentechnologie) und die Vorgabe von Finanzierungsregeln. Neu ist dabei, dass die Konferenz ebenfalls den Bereich der Fachhochschulen umfasst. * Die Aufgabe der Konferenz der Rektoren / Präsidenten der Hochschulen soll die Koordination auf der Ebene der Institutionen sein: Umsetzung der Entscheide der Konferenz der Hochschulträger und Erarbeitung von Vorschlägen, Förderung der Mobilität, Durchführung von Zusammenarbeitsprojekten. * Ein Schweizerischer Hochschulrat soll als beratendes Organ die hochschulpolitische Entwicklung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht kritisch begleiten.
Finanzierung: Vermehrte Transparenz
Der Bund soll sich auch weiterhin an den Ausbildungskosten der kantonalen Universitäten und der Fachhochschulen beteiligen. Die Zuteilung der Mittel für alle Hochschulen (ETH, FH, kantonale Universitäten) soll dabei einheitlich nach dem Prinzip der Standardkosten erfolgen. Das Modell bezweckt die Herstellung von vermehrter Transparenz. Dadurch wird es erstmals möglich, landesweit und typusübergreifend die Kosten zu vergleichen und die Kooperation im Ausbildungsbereich gezielt voranzutreiben.
Nächste Schritte
Im Hinblick auf die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs hat der Bundesrat weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. So werden die Rahmenbedingungen der strategischen Planung und deren Anwendungsbereiche, die Entscheidungsmodalitäten in der Trägerkonferenz, die finanziellen Auswirkungen des Standardkostenmodells auf die Träger und die Erhöhung der finanziellen Sicherheit sowie Fragen der Verfassungsgrundlagen Gegenstand dieser Abklärungen sein.
Im Rahmen der Folgearbeiten am Projekt Hochschullandschaft Schweiz 2008 sollen EDI und EVD dem Bundesrat in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 den Vorschlag für das neue einheitliche Hochschulgesetz unterbreiten. Die Arbeiten haben dabei in enger Abstimmung mit dem derzeit laufenden Projekt Revision der Bildungsverfassung (parl. Initiative Zbinden) zu erfolgen.
Auskünfte
Charles Kleiber, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Tel. 031 322 64 97 Gerhard M. Schuwey, Direktor BBW, 031 322 96 74 Eric Fumeaux, Direktor BBT, 031 322 21 31