Eidg. Departement des Innern (EDI)
Krankenversicherung: Erhöhung der Rahmentarife im Pflegebereich und Anpassungen bei den ärztlichen Leistungen
(ots)Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Rahmentarife im Pflegebereich erhöht und die Krankenpflege-Leistungsverordnung mit den ärztlichen Leistungen angepasst. Die neuen ärztlichen Leistungen, Analysen und Rahmentarife treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft.
Das EDI hat auf den 1. Januar 2005 die Rahmentarife im Pflegebereich erhöht. Der Bundesrat hatte diese Erhöhung im Grundsatz in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung für den Fall in Aussicht gestellt, dass die bestehenden Rahmentarife bis zu einer Neuordnung der Pflegefinanzierung grundsätzlich weitergeführt würden. Nachdem das Parlament in der Herbstsession 2004 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, sind die Rahmentarife nun zu erhöhen. Die geschätzten Mehrkosten der Erhöhung von rund 70 Millionen Franken sind den Versicherern bereits im Sommer mitgeteilt worden und konnten so in die Prämienberechnung 2005 einbezogen werden.
Neue kassenpflichtige Leistungen Gestützt auf die Beratungen der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen (ELK) hat das EDI verschiedene Leistungen neu als kassenpflichtig erklärt. Darunter befindet sich die Bandscheibenprothese bei degenerativen Erkrankungen der Bandscheiben mit Symptomen. Diese hoch diffizile Operation darf nur durch einen durch die Schweizerische Gesellschaft für Spinale Chirurgie, die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie und die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie zertifizierten Operateur durchgeführt werden. Die drei Fachgesellschaften starten zugleich ein Evaluationsprogramm über diese Leistung, das die Grundlagen für einen neuen Entscheid im Jahr 2007 liefern wird. Die Leistung ist vorerst auf drei Jahre befristet. Auch werden die beschichteten koronaren Stents neu von der Grundversicherung übernommen. Sie verhindern, dass sich die Herzkranzarterien nach dem Einsetzen des Implantats wieder verengen. Die neuen kassenpflichtigen Leistungen werden zu Mehrkosten von insgesamt ca. 20 Millionen Franken führen. Zahlreiche neue Leistungen wurden abgelehnt oder mit einer Aufforderung zu einer Evaluation und Nachlieferung von Nachweisen vorläufig von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Leiter Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung, Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05
Änderungen Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) / Liste der Mittel- und Gegenstände ( MiGeL) / Analysenliste (AL) zur Krankenpflege-Leistungsverordnung : http://www.bag.admin.ch/kv/gesetze/d/index.htm