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EDI: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG)

Bern (ots)

Der Bundesrat hat aufgrund einer Studie zum System der
obligatorischen Unfallversicherung festgestellt, dass das geltende 
System effizient ist und deshalb grundsätzlich beibehalten werden 
soll. Das über 20 jährige Bundesgesetz über die Unfallversicherung 
soll aber den Erfordernissen einer modernen Sozial-versicherung 
angepasst werden. Der Bundesrat hat deshalb das Eidg. Departement 
des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende 2005 Grundlagen für eine UVG- 
Revision zu erarbeiten.
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG wird heute nach dem 
System der sogenannten Mehrfachträgerschaft durchgeführt. Die 
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), private 
Unfallversicherer, Krankenkassen und öffentliche 
Unfallversicherungskassen teilen sich in den Vollzug des Gesetzes. 
Die SUVA als öffentlich-rechtliche Anstalt verfügt über ein 
Teilmonopol, indem sie für die Versicherung gewisser Bereiche allein 
zuständig ist. Im Jahre 2002 hat der Bundesrat dem EDI den Auftrag 
zur Erstellung einer Studie erteilt, welche den Nutzen und die 
Kosten eines liberalisierten Systems der Unfallversicherung mit 
einer privatisierten SUVA abschätzen soll. Der Auftrag wurde an das 
HSG- Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und 
Wirtschaftspolitik in St. Gallen unter Leitung von Prof. Franz 
Jaeger vergeben. Gestützt auf diese statische Analyse kommt der 
Bundesrat nun zum Schluss, dass das heutige System der 
obligatorischen Unfallversicherung gut funktioniert. Es bestehen 
zwar noch gewisse Verbesserungsmöglichkeiten, doch wurden keine 
bedeutenden Ineffizienzen festgestellt. Im Falle einer 
Liberalisierung/Privatisierung der obligatorischen 
Unfallversicherung müssten gemäss der Studie zusätzliche Mittel in 
Milliardenhöhe bereitgestellt werden. Das UVG ist seit mehr als 20 
Jahren praktisch unverändert in Kraft. In verschiedenen Punkten ist 
es nicht mehr ganz zeitgemäss. Der Bundesrat hat deshalb das EDI 
beauftragt, bis Ende 2005 die Grundlagen für eine umfassende 
Gesetzesrevision zu erarbeiten und einen Bericht mit den wichtigsten 
Revisionsthemen zu verfassen. Im Vordergrund stehen die bessere 
Abstimmung der Leistungen der Unfallversicherung auf diejenigen der 
2. Säule und der Invalidenversicherung sowie die Prüfung einer 
allfälligen Ausdehnung der Tätigkeit der SUVA auf weitere 
Geschäftsfelder wie etwa die betriebliche Gesundheitsförderung. 
Daneben stehen zahlreiche eher technische Anpassungen an.
EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse und Informationsdienst
Auskünfte :	Bundesamt für Gesundheit 
Peter Schlegel, Leiter der Sektion Unfallversicherung und 
Unfallverhütung, Tel. 031 / 322 95 05
Kosten-/Nutzenanalyse: www.bag.admin.ch/uv/d/index.htm

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  • 17.12.2004 – 08:47

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