Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG)
Bern (ots)
Der Bundesrat hat aufgrund einer Studie zum System der obligatorischen Unfallversicherung festgestellt, dass das geltende System effizient ist und deshalb grundsätzlich beibehalten werden soll. Das über 20 jährige Bundesgesetz über die Unfallversicherung soll aber den Erfordernissen einer modernen Sozial-versicherung angepasst werden. Der Bundesrat hat deshalb das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende 2005 Grundlagen für eine UVG- Revision zu erarbeiten.
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG wird heute nach dem System der sogenannten Mehrfachträgerschaft durchgeführt. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), private Unfallversicherer, Krankenkassen und öffentliche Unfallversicherungskassen teilen sich in den Vollzug des Gesetzes. Die SUVA als öffentlich-rechtliche Anstalt verfügt über ein Teilmonopol, indem sie für die Versicherung gewisser Bereiche allein zuständig ist. Im Jahre 2002 hat der Bundesrat dem EDI den Auftrag zur Erstellung einer Studie erteilt, welche den Nutzen und die Kosten eines liberalisierten Systems der Unfallversicherung mit einer privatisierten SUVA abschätzen soll. Der Auftrag wurde an das HSG- Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik in St. Gallen unter Leitung von Prof. Franz Jaeger vergeben. Gestützt auf diese statische Analyse kommt der Bundesrat nun zum Schluss, dass das heutige System der obligatorischen Unfallversicherung gut funktioniert. Es bestehen zwar noch gewisse Verbesserungsmöglichkeiten, doch wurden keine bedeutenden Ineffizienzen festgestellt. Im Falle einer Liberalisierung/Privatisierung der obligatorischen Unfallversicherung müssten gemäss der Studie zusätzliche Mittel in Milliardenhöhe bereitgestellt werden. Das UVG ist seit mehr als 20 Jahren praktisch unverändert in Kraft. In verschiedenen Punkten ist es nicht mehr ganz zeitgemäss. Der Bundesrat hat deshalb das EDI beauftragt, bis Ende 2005 die Grundlagen für eine umfassende Gesetzesrevision zu erarbeiten und einen Bericht mit den wichtigsten Revisionsthemen zu verfassen. Im Vordergrund stehen die bessere Abstimmung der Leistungen der Unfallversicherung auf diejenigen der 2. Säule und der Invalidenversicherung sowie die Prüfung einer allfälligen Ausdehnung der Tätigkeit der SUVA auf weitere Geschäftsfelder wie etwa die betriebliche Gesundheitsförderung. Daneben stehen zahlreiche eher technische Anpassungen an.
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Auskünfte : Bundesamt für Gesundheit Peter Schlegel, Leiter der Sektion Unfallversicherung und Unfallverhütung, Tel. 031 / 322 95 05 Kosten-/Nutzenanalyse: www.bag.admin.ch/uv/d/index.htm