Eidg. Departement des Innern (EDI)
Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Pflegefinanzierung
(ots)Der Bundesrat hat die Botschaft zur Pflegefinanzierung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Botschaft nimmt Teile der beiden in die Vernehmlassung geschickten Finanzierungsmodelle auf, da sich keine Mehrheit für eine der beiden vorgeschlagenen Varianten fand. Neu soll die Behandlungspflege von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) voll abgegolten werden. An die Grundpflege leistet die OKP einen fixen Frankenbeitrag.
Der Bundesrat schlägt in der Botschaft vor, dass die OKP die Behandlungspflege wie beispielsweise einen Verband wechseln oder eine Injektion verabreichen, voll übernimmt. An die Pflegeleistungen, die entstehen, wenn die täglichen Grundbedürfnisse gedeckt werden (sog. Grundpflege), soll die Krankenversicherung einen fixen Frankenbeitrag leisten. Zur Grundpflege gehört zum Beispiel die Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden oder beim Essen. Die Pflege zu Hause soll mit einer Hilflosenentschädigung zur AHV mitgetragen werden. Diese soll neu bereits bei einer Hilflosigkeit leichten Grades ausgerichtet werden. Für Heimbewohnerinnen und - bewohner ist zudem vorgesehen, die Höchstgrenze von jährlich rund 30'000 Franken der Ergänzungsleistungen aufzuheben.
Beide in die Vernehmlassung geschickten Modelle verfolgten das Ziel, die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen neu festzulegen. Das Modell A schlug eine Abgrenzung über die Definition der Leistung vor. Dabei wurde zwischen komplexen und einfachen Pflegesituationen unterschieden. Das Modell B sah ein zeitliches Kriterium vor mit der Unterscheidung zwischen Akutpflege und Langzeitpflege. Bei der Akutpflege hätte die Krankenversicherung die vollen Kosten der Pflegeleistungen übernommen. An die Langzeitpflege wäre lediglich ein Beitrag gewährt worden.
Reform unbestritten Die Vernehmlassung hat klar gezeigt, dass die Notwendigkeit einer Reform der aktuellen Pflegefinanzierung unbestritten ist. Die Mehrzahl der Teilnehmenden hat die Vorschläge des Bundesrates aber aus unterschiedlichen Gründen als unbefriedigend beurteilt: im Mittelpunkt der Kritik stand beim Modell A die fehlende Praxistauglichkeit, beim Modell B das Problem der zeitlichen Abgrenzung zwischen Akut- und Langzeitpflege. Eine absolute zeitliche Grenze wird den individuellen Fällen nur selten gerecht und bringt daher eine gewisse Willkür mit sich. Finanzierung Bereits heute werden die Pflegekosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, durch andere Finanzierungsquellen gedeckt: durch Eigenmittel der pflegebedürftigen Personen, Ergänzungsleistungen der Kantone und Gemeinden sowie durch die Sozialhilfe. Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell hätte demnach in erster Linie eine Umverteilung der finanziellen Lasten zur Folge. Es hat aber auch einen dämpfenden Effekt auf die Kosten- und Prämienentwicklung in der Krankenversicherung. Dies ist zentral angesichts der demografischen Entwicklung, durch die Pflegeleistungen künftig vermehrt in Anspruch genommen werden. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung der Pflegefinanzierung, längstens aber bis Ende 2006, hat das Parlament in der vergangenen Herbstsession beschlossen, die 1998 eingeführten Rahmentarife grundsätzlich weiterzuführen. Damit wurden die Pflegetarife eingefroren.
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