Eidg. Departement des Innern (EDI)
11. AHV-Revision : Die Vernehmlassung wird bis zum 31. Juli 2005 verlängert
Bern (ots)
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat heute beschlossen, die den Kantonen, Parteien und Verbänden gewährte Frist für die schriftliche Einreichung der Stellungnahmen zur 11. AHV- Revision bis zum 31. Juli 2005 zu erstrecken. Das EDI nimmt so Rücksicht auf den Wunsch einiger Kantone und Parteien, einen Zeitraum von drei Monaten für die Formulierung ihrer Positionen zur Verfügung zu haben. Die konferenzielle Vernehmlassung findet wie vorgesehen am 23. und 24. Mai 2005 statt.
Die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage zur 11. AHV-Revision übernimmt Teile der früheren Revisionsvorlage. Es handelt sich dabei insbesondere um die Vereinheitlichung des Rentenalters bei 65 Jahren, die Änderung der Modalitäten für die Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung und die Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen. Die Revisionsvorlage enthält als neues Element die Einführung einer Vorruhestandsleistung (Überbrückungsrente).
Bevor diese Reform in Gang gesetzt worden ist, hat das EDI im Verlaufe der Monate Januar und Februar 2005 die Kantone, die wichtigsten Parteien sowie die betroffenen Organisationen und Verbände angehört. Die Mehrheit der damals Angehörten war gleich wie der Bundesrat der Ansicht, dass die finanzielle Sicherheit der AHV bedroht ist und dass entsprechende Massnahmen unumgänglich sind.
Nach diesen Anhörungen hat sich der Bundesrat am 23. Februar 2005 auf eine rasche erste Teilrevision festgelegt. Eine Botschaft mit den erwähnten vier Reformelementen soll dem Bundesrat bis im Herbst 2005 vorgelegt werden. Eine zweite umfassende Revision wird für die Jahre 2008 und 2009 vorbereitet.
Die Vernehmlassungstexte sind seit dem 2. Mai 2005 auf dem Internetserver des Bundesamtes für Sozialversicherung abrufbar: http://www.bsv.admin.ch/ahv/aktuell/d/konf_vernehmlassung.htm
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