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Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav verabschiedet

(ots)

Der Bundesrat hat eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav von 11.7 Millionen Franken für die Jahre 2006 bis 2009 verabschiedet.

Um den Weiterbestand des Vereins Memoriav und damit die Erfüllung 
einer wichtigen Aufgabe im öffentlichen Interesse zu gewährleisten, 
beantragt der Bundesrat mit der verabschiedeten Botschaft dem 
Parlament die Bewilligung eines Zahlungsrahmens von 11,7 Millionen 
Franken für die Jahre 2006 bis 2009.
Zum heutigen Zeitpunkt besteht für die Beteiligung des Bundes an 
Memoriav und die Unterstützung von Memoriav durch den Bund keine 
genügende formell-gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat 
verabschiedete deshalb gleichzeitig einen entsprechenden 
Gesetzesentwurf, mit dem diese gesetzliche Grundlage geschaffen 
werden soll.
Der Verein Memoriav wurde 1995 gegründet. Zur wichtigsten Aufgabe 
von Memoriav zählt die Verbesserung der Sicherung, Erschliessung und 
Vermittlung audiovisueller Dokumente der Schweiz, die nach wie vor 
akut gefährdet sind, in der Form eines Netzwerks. Der Verein 
verfolgt damit eine Aufgabe von nationaler Bedeutung im Interesse 
des Bundes. Audiovisuelle Dokumente wie Filme, Videos, Fotos oder 
Tondokumente sind wesentliche Zeugen unserer jüngsten Vergangenheit 
und als solche wichtiger Bestandteil unserer kollektiven Identität.
Dem Verein gehören mittlerweile über 150, grösstenteils 
institutionelle Mitglieder an. Als Gründungsmitglied unterstützt der 
Bund Memoriav seit der Gründung finanziell massgeblich. Mit 
Beschluss vom 3. Juli 2001 sicherte der Bundesrat die Finanzierung 
für die Jahre 2002 bis 2005 mit 12 Millionen Franken, was 84 Prozent 
des jährlichen Budgets von Memoriav ausmacht.
Mit der vorliegenden Botschaft wird ausserdem der Motion WBK-N 
(03.3441) vom 12. September 2003 nachgekommen, die vom Parlament 
angenommen wurde. Die Motion beauftragt den Bundesrat, für die 
Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen 
in allen betroffenen Zuständigkeitsbereichen entsprechende 
gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Martin Hilti, Recht und Internationales BAK, Tel. 031 324 
93 25

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