Eidg. Departement des Innern (EDI)
Mehr Selbstbestimmung für Behinderte: Bundesrat beschliesst Pilotversuch mit Assistenzbudget
(ots)Der Bundesrat hat die Verordnung für den Pilotversuch Assistenzbudget verabschiedet. Mit dem vom Parlament im Rahmen der 4. IV-Revision beschlossenen Pilotversuch sollen Erfahrungen mit Massnahmen gesammelt werden, die eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung von IV-Versicherten mit einem Bedarf an Pflege und Betreuung stärken. Der auf drei Jahre befristete Pilotversuch wird vom Bundesamt für Sozialversicherung in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS) durchgeführt.
Die Teilnehmenden des Pilotversuches erhalten anstelle der Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV) ein individuelles Assistenzbudget und können selber über die Art und den Umfang von benötigten Hilfestellungen entscheiden. Eigeninitiative und Selbstverantwortung werden gestärkt und Anreize für die gesellschaftliche Eingliederung und Erwerbstätigkeit werden gesetzt. Der Bundesrat erhofft sich von einem Assistenzbudget längerfristig zudem einen Rückgang der Nachfrage nach Heimplätzen, weil Personen trotz hohem Betreuungsbedarf vermehrt zu Hause wohnen können, sowie Entlastungen in der Krankenversicherung (Spitex) und bei den Ergänzungsleistungen.
Der Pilotversuch beginnt am 1. Januar 2006 und wird in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Wallis durchgeführt. In diesen Kantonen können alle Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV (sowohl Erwachsene als auch Minderjährige) teilnehmen. Zusätzlich werden rund 100 bereits ausgewählte Personen aus anderen Kantonen in den Pilotversuch einbezogen. Ingesamt wird mit rund 400 Teilnehmenden gerechnet. Die Kosten für den Pilotversuch betragen inkl. Durchführung und Evaluation rund 14 Mio. Franken jährlich (für die gesamte Projektdauer von drei Jahren insgesamt 43 Mio. Franken) und werden durch die Invalidenversicherung finanziert.
Die heute verabschiedete Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für die Durchführung des dreijährigen Pilotversuchs Assistenzbudget. Der geplante Pilotversuch basiert auf einer Projekteingabe der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS), welche aus insgesamt sieben Eingaben ausgewählt wurde. Mit dem Assistenzbudget soll ein zentrales Anliegen von Menschen mit Behinderungen - die Selbstbestimmung, bzw. das Recht, die eigene Wohn- und Lebenssituation selber zu wählen - verwirklicht werden. Die heutigen Leistungen decken den Pflege- und Betreuungsbedarf zu Hause nicht in allen Fällen ab, so dass ein Eintritt in ein Heim nötig werden kann. Mit dem Assistenzbudget soll es möglich sein, auch bei hohem Assistenzbedarf zu Hause wohnen zu können.
Der Versuch wird wissenschaftlich evaluiert und wird Entscheidungsgrundlagen liefern, ob das Assistenzbudget in das ordentliche Recht aufgenommen werden soll. Untersucht werden insbesondere die Höhe des Assistenzbedarfs, die Wirkungen auf die Teilnehmenden und auf den Heimbereich sowie die gesamten Kostenfolgen.
Interessiert an einer Teilnahme?
Teilnahmeberechtigt am Pilotversuch Assistenzbudget sind alle Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV, die heute ihren Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen oder Wallis haben. Falls Sie an einer Teilnahme interessiert sind, brauchen Sie im Moment nichts zu unternehmen:
Falls Sie in einem dieser drei Kantone wohnen und in der im Dezember 2004 durchgeführten Umfrage Ihr Interesse an einer Teilnahme am Pilotversuch oder an weiteren Informationen bekundet haben, erhalten Sie im Herbst 2005 automatisch weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen.
Falls Sie in einem dieser drei Kantone wohnen und an der Umfrage im Dezember 2004 nicht teilgenommen haben oder damals kein Interesse an einer Teilnahme am Pilotversuch oder an weiteren Informationen bekundet haben, so können Sie ab Herbst 2005 die Anmeldeunterlagen und Informationsmaterial bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons bestellen.
Die Anmeldeunterlagen und ausführliches Informationsmaterial stehen erst ab Herbst 2005 zur Verfügung. Vorher ist eine Anmeldung nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BSV (www.bsv.admin.ch/iv/projekte/d/index.htm) oder der Fachstelle Assistenz Schweiz FAssiS (www.fassis.net)
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Tel. 031 322 84 20 Peter Eberhard, Projektverantwortlicher Bereich Forschung und Entwicklung Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Faktenblatt, Verordnung und Erläuterungen Projektbeschrieb : http://www.bsv.admin.ch/iv/projekte/d/Bericht_Assistenzbudget _d_050415.pdf