Eidg. Departement des Innern (EDI)
Militärversicherung geht an die Suva über - Bundesamt für Militärversicherung wird aufgelöst
(ots)Die Führung der Militärversicherung (MV) geht per 1. Juli 2005 an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) über. Das Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) wird aufgelöst, das Personal des BAMV wird von der Suva übernommen. Diese organisatorische Massnahme nutzt Synergien die mittelfristig zu Einsparungen von 20% bei den Verwaltungskosten führen werden. Die MV wird von der Suva als eigenständige Sozialversicherung geführt und weiterhin vom Bund finanziert.
Die geringere Anzahl Dienstleistender bei Armee XXI und Bevölkerungsschutz XXI führt insbesondere bei den Milizangehörigen der Armee zu einer Abnahme der Versicherungsfälle bei der MV. Die Suva ist für die MV der passende Partner, denn trotz unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen, weisen die beiden Versicherungen etliche Gemeinsamkeiten im Bereich Leistungen und Schadenabwicklung auf. Der Bund wird der Suva während dreier Jahren jährlich 25,8 Millionen Franken zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes der MV überweisen. Danach wird er die effektiven Verwaltungskosten vergüten. Die Suva übernimmt die Kosten des Transfers, die sich ungefähr auf 15 Millionen Franken belaufen. Es wird damit gerechnet, dass die Synergien zu Einsparungen von rund 20%, das sind mehr als 5 Millionen Franken pro Jahr führen werden.
Nach dem Transfer der MV zur Suva wird eine vierköpfige Kommission (davon zwei Vertreter des Bundes) die Geschäfte der MV im Rahmen der Suva vorbereiten. Die Standorte der Militärversicherung in Bern, Genf, St.Gallen und Bellinzona bleiben erhalten. Eine räumliche Zusammenführung der MV Vertretungen mit den Suva Agenturen ist vorgesehen. Im Hinblick auf die sich abzeichnenden Veränderungen und der daraus zu erwartenden Synergien ging der Personalbestand der MV bereits erheblich zurück, von 156 Stellen Anfangs 2003 auf derzeit 123. Die Mitarbeitenden der MV erhalten während zwei Jahren eine Arbeitsgarantie am bisherigen Ort. Danach gelten die Anstellungsbedingungen der Suva.
Im Mai 2004 hat der Bundesrat den Räten die Botschaft zum Bundesgesetz über die Übertragung der Führung der Militärversicherung an die Suva überwiesen. In der Frühjahrssession 2005 haben beide Räte das Gesetz verabschiedet.
Die Militärversicherung bietet einen Versicherungsschutz bei Gesundheitsschäden im Militär, Zivilschutz und Zivildienst sowie bei friedenserhaltenden Aktionen und guten Diensten des Bundes und bei der Katastrophenhilfe im Ausland. Das Bundesamt für Militärversicherung, welches seit 1984 zum EDI gehörte, wird per 1.7.2005 aufgelöst.
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Kurt Stampfli, BAMV, Tel. 031 324 85 48 Willi Morger, Suva, Tel. 041 419 52 05