Eidg. Departement des Innern (EDI)
Universität Luzern vom Bund als beitragsberechtigte Universität und Kanton Luzern als Universitätskanton anerkannt
(ots)Der Bundesrat hat die Universität Luzern als beitragsberechtigte Universität im Sinne des Universitätsförderungsgesetzes und den Kanton Luzern damit als Universitätskanton anerkannt.
Die Anerkennung der Universität Luzern stützt sich auf eine vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) durchgeführte Evaluation und auf die positive Stellungnahme der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK). Auf Grund der vom OAQ definierten Standards stellten die Experten der Universität Luzern einen ausgezeichneten Leistungsausweis aus und kamen zum Schluss, dass sich Lehre und Forschung auf einem hohen Qualitätsniveau befinden. Das Verfahren hatte 2004 mit einer Selbstevaluation begonnen, worauf vom 13. bis 17. Dezember 2004 ein Expertenbesuch folgte. In seinem Ende März 2005 abgelieferten Schlussbericht kam das OAQ zu positiven Ergebnissen und empfahl die vorbehaltlose Anerkennung der Universität Luzern. Die gemäss Universitätsförderungsgesetz zur Stellungnahme eingeladene SUK empfahl das Anerkennungsgesuch einstimmig zur Annahme.
Die Universität Luzern war seit 1971 als universitäre Institution (anfänglich nur mit einer theologischen Fakultät, dazu kamen später Geisteswissenschaften und kürzlich Rechtswissenschaften) im Sinne des Universitätsförderungsgesetzes anerkannt. Bezüglich Grundbeiträge des Bundes war die Universität Luzern bereits den anderen kantonalen Universitäten gleichgestellt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Luzerner Universitätsgesetzes am 17. Januar 2000 wurde die universitäre Hochschule Luzern im Oktober 2000 zur kantonalen Universität, die neu auch eine Rechtswissenschaftliche Fakultät umfasst. In der Folge stellte der Kanton Luzern im Juli 2004 beim Bund den Antrag auf Anerkennung der Universität Luzern im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes und des Kantons als Universitätskanton.
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Auskunft: Isabella Brunelli, Wissenschaftliche Beraterin Universitäre Hochschulen, Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF, Tel. 031 322 96 64