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Universität Luzern vom Bund als beitragsberechtigte Universität und Kanton Luzern als Universitätskanton anerkannt

(ots)

Der Bundesrat hat die Universität Luzern als beitragsberechtigte Universität im Sinne des Universitätsförderungsgesetzes und den Kanton Luzern damit als Universitätskanton anerkannt.

Die Anerkennung der Universität Luzern stützt sich auf eine vom 
Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) durchgeführte 
Evaluation und auf die positive Stellungnahme der Schweizerischen 
Universitätskonferenz (SUK). Auf Grund der vom OAQ definierten 
Standards stellten die Experten der Universität Luzern einen 
ausgezeichneten Leistungsausweis aus und kamen zum Schluss, dass 
sich Lehre und Forschung auf einem hohen Qualitätsniveau befinden. 
Das Verfahren hatte 2004 mit einer Selbstevaluation begonnen, worauf 
vom 13. bis 17. Dezember 2004 ein Expertenbesuch folgte. In seinem 
Ende März 2005 abgelieferten Schlussbericht kam das OAQ zu positiven 
Ergebnissen und empfahl die vorbehaltlose Anerkennung der 
Universität Luzern. Die gemäss Universitätsförderungsgesetz zur 
Stellungnahme eingeladene SUK empfahl das Anerkennungsgesuch 
einstimmig zur Annahme.
Die Universität Luzern war seit 1971 als universitäre Institution 
(anfänglich nur mit einer theologischen Fakultät, dazu kamen später 
Geisteswissenschaften und kürzlich Rechtswissenschaften) im Sinne 
des Universitätsförderungsgesetzes anerkannt. Bezüglich 
Grundbeiträge des Bundes war die Universität Luzern bereits den 
anderen kantonalen Universitäten gleichgestellt. Mit dem 
Inkrafttreten des neuen Luzerner Universitätsgesetzes am 17. Januar 
2000 wurde die universitäre Hochschule Luzern im Oktober 2000 zur 
kantonalen Universität, die neu auch eine Rechtswissenschaftliche 
Fakultät umfasst. In der Folge stellte der Kanton Luzern im Juli 
2004 beim Bund den Antrag auf Anerkennung der Universität Luzern im 
Sinn des Universitätsförderungsgesetzes und des Kantons als 
Universitätskanton.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Isabella Brunelli, Wissenschaftliche Beraterin Universitäre 
Hochschulen,
Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF, Tel. 031 322 96 64

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