Eidg. Departement des Innern (EDI)
Botschaften zur Entschuldung der IV verabschiedet
(ots)Der Bundesrat hat die Botschaften zur 5. IV-Revision und zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung verabschiedet. Die Revision entlastet die IV im Durchschnitt bis 2025 um 596 Mio. Franken pro Jahr. Erreicht wird dies im Wesentlichen einerseits mit einer Senkung der Anzahl Neurenten um 20 Prozent. Die Senkung wird erzielt mit einer frühzeitigen Erfassung arbeitsunfähiger Personen und neuen Frühinterventionsmassnahmen sowie mit verstärkten weiteren Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Anderseits tragen gezielte Leistungseinschränkungen zur finanziellen Entlastung bei. Die Revision soll 2007 in Kraft treten. Um die jährlichen Defizite der IV zu verhindern und um ihre laufend wachsenden Milliardenschulden zu tilgen, sind namhafte zusätzliche Einnahmen unabdingbar. In der Botschaft zur Zusatzfinanzierung sieht der Bundesrat daher eine lineare Erhöhung der Mehrwertsteuer für die IV um 0,8 Prozentpunkte, ohne Bundesanteil vor (in Kraft ein Jahr nach der 5. IV-Revision d.h. voraussichtlich ab 1.1.2008). Die beiden Gesetzesprojekte zusammen bewirken, dass das Rechnungsergebnis der IV ab 2009 wieder positiv ist und dass die IV- Schulden bis 2024 getilgt sein werden.
Hauptziel der 5. Revision: Erwerbstätigkeit der Versicherten erhalten 2004 schloss die IV mit einem Defizit von rund 1,6 Milliarden Franken ab. Ihre Schulden beliefen sich auf gut 6 Mia. Franken. Bis Ende 2007 wird die Schuld der IV voraussichtlich auf über 11 Milliarden Franken anwachsen. Ohne Massnahmen würden die IV-Schulden wie in den letzten Jahren im Rhythmus der jährlichen Defizite in Milliardenhöhe weiter ansteigen. Um diesen Trend aufzuhalten, müssen die Ausgaben der IV gesenkt werden. Dieses Ziel verfolgt die 5. IV- Revision, indem durch Massnahmen zur Erhaltung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit Betroffener die Anzahl Neurenten im Vergleich zum Stand 2003 um 20 Prozent gesenkt wird. Es wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich klar unterstützt. Das vorgesehene System zur Früherkennung und die verstärkten Eingliederungsmassnahmen stiessen auf besonders starke Zustimmung.
Um zu verhindern, dass die Zahl der Renten weiter zunimmt, wird ein System zur Früherfassung und Frühintervention eingeführt und die Massnahmen zur beruflichen Eingliederung werden verstärkt. Diese Instrumente dienen dem Zweck, Betroffene möglichst frühzeitig zu erfassen und zu begleiten und ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeitsstelle zu behalten oder in einem anderen Rahmen so gut als möglich weiter erwerbstätig zu sein.
Auf Grund der Vernehmlassung wird das System zur Früherfassung flächendeckend und mit sofortiger Wirkung eingeführt, anstatt es nur in Pilotprojekten zu prüfen. Es wird ergänzt durch die neuen Massnahmen der Frühintervention, welche ohne aufwändige Abklärungen der IV-Stelle und niederschwellig zum Einsatz kommen sollen. Ihr primäres Ziel ist die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder, wenn dies nicht möglich ist, die Eingliederung an einem neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes.
Die versicherten Personen werden im Weiteren verstärkt zur Mitwirkung bei der Eingliederung verpflichtet. Mit einer engeren Definition des Invaliditätsbegriffs und einer klareren Regelung des Rentenanspruchs werden die Voraussetzungen für die Zusprache von Renten im Vergleich zu heute eingeschränkt. Die Revision korrigiert zudem finanzielle Anreize, die es heute zum Teil attraktiver machen, mit einer IV-Rente zu leben statt im Rahmen der Möglichkeiten erwerbstätig zu bleiben oder wieder erwerbstätig zu werden.
Einsparungen durch gezielte Leistungseinschränkungen Die 5. IV-Revision enthält ein Bündel von gezielten Leistungseinschränkungen: Verzicht auf den Karrierezuschlag; Finanzierung der medizinischen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durch die Krankenversicherung, ausser bei Geburtsgebrechen; Aufhebung der laufenden Zusatzrenten.
Anpassungen auf der Einnahmenseite Auf der Einnahmenseite sieht die 5. Revision vor, die Lohnbeiträge der IV von 1,4 auf 1,5 Prozent zu erhöhen und somit die Entlastung der 2. Säule teilweise zu kompensieren, die auch dort aus der Reduktion der Neurenten erfolgt. Zudem wird damit teilweise korrigiert, dass der Anteil der Lohnbeiträge an der Finanzierung der IV in den letzten Jahren abgenommen hat, während jener der öffentlichen Hand fix bei 50% der Ausgaben geblieben ist.
Finanzielle Auswirkungen der 5. IV-Revision Die in der 5. IV-Revision vorgeschlagenen Massnahmen werden den Finanzhaushalt der IV im Durchschnitt bis 2025 um rund 596 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Betrachtet man die Entlastung für jedes einzelne Jahr, so steigt sie ab 2010 kontinuierlich an, übersteigt 2021 die Milliardengrenze und beträgt 2025 1,3 Milliarden Franken.
Positive statistische Ergebnisse untermauern Stossrichtung der Revision Von 2003 auf 2004 ging die Zahl der Neurenten um 6% zurück. Gemäss provisorischen Zahlen wurden im ersten Quartal 2005 im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres 5% weniger gewichtete Neurenten zugesprochen. Dies weist auf eine mögliche erneute Abnahme im Jahr 2005 hin, deren Ausmass aber noch völlig offen ist. Die bisher verzeichnete positive Entwicklung zeigt, dass mit besseren Durchführungs- und Aufsichtsinstrumenten die Zahl der Neurenten eingedämmt werden kann. Das Potenzial der heute möglichen Massnahmen ist aber beschränkt und reicht bei weitem nicht für die angestrebte Reduktion der Neurenten um 20% aus. Die eingeschlagene Stossrichtung wird daher mit der 5. IV-Revision nicht nur weiterverfolgt, sondern mit gezielten und weit reichenden Systemeingriffen verstärkt.
Zusatzfinanzierung zur Sanierung der IV dringend notwendig Auch mit der 5. Revision bleibt die IV aber unterfinanziert. Ohne Zusatzfinanzierung würde die Verschuldung der IV bis 2010 auf über 16 Milliarden anwachsen. Die AHV gewährt der IV zur Schuldendeckung ein Darlehen (Guthaben des AHV/IV-Ausgleichsfonds). Somit reduziert die zunehmende Verschuldung der IV das verfügbare Kapital der AHV erheblich. Selbst mit der Einführung der 5. IV-Revision auf Anfang 2007 fällt die Höhe der verfügbaren Mittel des Fonds bis zum Jahr 2011 unter 15 Prozent einer Jahresausgabe von AHV und IV. In diesem Zustand ist die Liquidität des Fonds gefährdet, die es zur Auszahlung der Renten nicht nur der IV, sondern auch der AHV braucht. Neue Massnahmen zur Finanzierung der IV sind dringend notwendig. Eine über die 5. IV-Revision hinausgehende Entlastung in namhafter Höhe durch Leistungskorrekturen wäre nur mit gravierenden Einschnitten zu erzielen, deren soziale Kosten der Bundesrat für inakzeptabel hält.
Er schlägt in seiner Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung vor, die MWST um 0,8 Prozentpunkte zu Gunsten der IV linear anzuheben, ohne Anteil für den Bund. Linear heisst, dass auch die reduzierten MWST- Sätze um je 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Die Erhöhung soll ein Jahr nach der 5. IV-Revision in Kraft treten, d.h. voraussichtlich am 1.1.2008.
Schuldenabbau ab 2008, Tilgung der Schuld bis 2024 Die MWST-Erhöhung zu Gunsten der IV generiert Mehreinnahmen, die 2008 1,7 Mia. Franken betragen. 2025 belaufen sie sich auf rund 2,7 Milliarden (im Durchschnitt 2008-2025 rund 2,5 Mia. pro Jahr). Die 5. IV-Revision entlastet die Betriebsrechnung der IV im Durchschnitt von 2007 bis 2025 um 596 Millionen Franken pro Jahr. Ab 2008, dem Jahr der Anhebung der MWST, werden die Schulden der IV abgebaut. Im Jahr 2024 werden ihre Schulden getilgt sein und sie wird wieder einen positiven Saldo im AHV/IV-Ausgleichsfond ausweisen.
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Beilagen: Mediendokumentation - 5. IV-Revision - IV-Zusatzfinanzierung
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