Eidg. Departement des Innern (EDI)
Krankenversicherung: Die Versichertenkarte soll 2008 eingeführt werden
(ots)Der Bundesrat hat das Grobkonzept für die Einführung der Versichertenkarte in der Krankenversicherung verabschiedet. Ab 2008 müssen alle Versicherten die Karte vorweisen, wenn sie Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder Apotheken beanspruchen. Auf Wunsch können mit der Karte auch medizinische Daten der Versicherten zugänglich gemacht werden.
Mit der Einführung der Versichertenkarte will der Bundesrat die Abrechnung von Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vereinfachen. Das Parlament hat im Herbst 2004 mit dem neuen Artikel 42a KVG dazu eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen. Dank der elektronischen Erfassung der administrativen Versichertendaten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Name des Versicherers, kann der Aufwand bei der Abrechnung reduziert werden. Ab 2008 erhalten alle Versicherten von ihrer Krankenkasse eine Speicherchipkarte im Kreditkartenformat. Die Versichertendaten sind sowohl auf der Karte gespeichert, als auch über eine Datenbank abrufbar. Damit können die Ärzte, Spitäler oder Apotheken die Daten bei der Rechnungsstellung elektronisch erfassen. Die Ausführungsbestimmungen für die Versichertenkarte sollten bis Ende nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden.
Auf freiwilliger Basis können die Versicherten zudem gewisse persönlich-medizinische Angaben in einer Datenbank speichern (z.B. Blutgruppe, Allergien, Medikamentenunverträglichkeit, aktuelle Krankheiten, Medikation und Unfallfolgen). Diese Daten können von einem dazu berechtigten Leistungserbringer verwaltet werden, in der Regel von einem Arzt. Dieser identifiziert sich im System, und der Versicherte gibt mit einem PIN-Code sein Einverständnis zum Zugriff. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Versicherer keinen Einblick haben in die persönlich-medizinischen Daten der Versicherten.
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