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Bundesrat verabschiedet überarbeitete Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Bauarbeiten

(ots)

Der Bundesrat will die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen auf dem aktuellen Stand der Technik anpassen. Deshalb hat er die Totalrevision der Bauarbeiterverordnung verabschiedet. Diese tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft.

Verschiedene Spezialverordnungen über die Unfallverhütung stammen 
aus den Jahren 1949 bis 1985 und entsprechen nicht mehr dem heutigen 
Stand der Anforderungen. Deshalb wurden sie überarbeitet und in die 
bisherige Bauarbeitenverordnung integriert. Damit trägt diese den 
heutigen Kriterien der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am 
Arbeitsplatz Rechnung.
Die total überarbeitete Bauarbeitenverordnung enthält weiterhin 
Bestimmungen, die bei der Ausführung von allen Bauarbeiten zu 
beachten sind, sowie spezielle Vorschriften für Arbeiten auf Dächern 
und für den Gerüstbau. Neu kommen dazu Regelungen für das Arbeiten 
in Gräben, Schächten und Baugruben, sowie für den Untertagbau. Zudem 
wurden die Vorgaben für Rückbau- oder Abbrucharbeiten neu 
festgelegt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Marianne Gubser, Sektion 
Unfallversicherung und Unfallverhütung, Tel. 031 322 95 05
Verordnung: www.bag.admin.ch/uv/projekte/d/index.htm

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