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Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt auf dem aktuellen Niveau von 2.5 Prozent

Bern (ots)

Der Mindestzinssatz muss gemäss Gesetz mindestens alle
2 Jahre überprüft werden. Da der Satz bereits letztes Jahr überprüft 
und auf den 1. Januar 2005 nach oben angepasst worden ist, hat der 
Bundesrat beschlossen, in diesem Jahr keine Überprüfung vorzunehmen. 
Damit wird der Mindestzinssatz auch im nächsten Jahr auf dem 
aktuellen Niveau von 2.5 Prozent belassen. Eine Anpassung des Satzes 
ist nicht angezeigt, da die Finanzmärkte sich in diesem Jahr zwar 
erfreulich entwickelt haben, die Folgen der negativen Börsenjahre 
jedoch noch immer spürbar sind.
Die Finanzmärkte haben sich in diesem Jahr bisher erfreulich 
entwickelt. Der Pictet BVG-Index 93 konnte in diesem Jahr 
beispielsweise von Januar bis Juli um 7.3 Prozent zulegen. Auch der 
Schweizerische Pensionskassenverband ASIP spricht von einer 
Performance von 6.2 Prozent im ersten Halbjahr 2005. Gemäss den 
Schätzungen der  Complementa Investment Controlling SA hat sich auch 
die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen verbessert. Demnach 
dürfte der Anteil der Kassen in Unter-deckung von 25 Prozent Ende 
2003 auf 13 Prozent Ende Juni 2005 gesunken sein. Aufgrund dieser 
Zahlen ist eine Senkung des Satzes nicht angebracht.
Gegen eine Erhöhung des Mindestzinssatzes spricht die Tatsache, dass 
die Folgen der negativen Börsenjahre noch nicht ganz bewältigt sind. 
Ausserdem muss den Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit gegeben 
werden, Wertschwankungsreserven  zu bilden, um zukünftige 
Schwankungen ausgleichen zu können
Im nächsten Jahr wird der Bundesrat den Mindestzinssatz überprüfen 
und eine An-passung vornehmen, wenn dies aufgrund der Entwicklung 
der Anlagemöglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen angebracht ist.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
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Auskunft:	Tel. 031 322 94 18
		Joseph Steiger, Bereich Oberaufsicht, Finanzierung 
und Rechtsfragen BV
		Bundesamt für Sozialversicherung 
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