Eidg. Departement des Innern (EDI)
KVG-Revision: Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen zur Spitalfinanzierung und zum Risikoausgleich fest
Bern (ots)
Der Bundesrat hat sich über die neuen Vorschläge der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) zur Spitalfinanzierung und zum Risikoausgleich ausgesprochen. Er erachtet diese nicht als sachgerecht und hält an seinen Vorschlägen fest.
Der Ständerat wird in der Herbstsession die Neuregelung der Spitalfinanzierung im Rahmen der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) beraten. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell sieht eine Finanzierung zu gleichen Teilen (dual-fix) zwischen den Krankenversicherern und den Kantonen vor. Damit sollen die Leistungen im stationären Bereich transparent ausgewiesen und abgegolten werden. Die SGK-S schlägt nun ein monistisches System vor, in dem die Leistungen im stationären und ambulanten Bereich von einem Kostenträger, den Krankenversicherern, bezahlt werden. Die Kantone haben anschliessend den Versicherern 30 Prozent dieser Kosten zurückzuerstatten. Der Beitrag der Kantone kann in Kantonen mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau tiefer festgesetzt werden. Der Bundesrat erachtet dieses System als intransparent, weil der Kostenanteil der Kantone variieren kann. Zudem erhalten die Akteure keine weiteren Instrumente, um die Leistungen zu steuern und damit die Kosten einzudämmen.
Risikoausgleich bis 2010 überprüfen Im vergangenen Herbst hat das Parlament der vom Bundesrat beantragten Verlängerung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern bis Ende 2010 zugestimmt. Dies unter der Bedingung, dass der Risikoausgleich während dieser Zeit vertieft überprüft wird. Die SGK-S schlägt nun eine Änderung des Risikoausgleichs vor, wonach die bisherigen Kriterien Alter und Geschlecht mit zwei weiteren ergänzt werden sollen: die Folgekosten im Jahr nach einem Spitalaufenthalt und Diagnosen, die auf spezifischen Medikamenten für gewisse Krankheiten gründen. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen als problematisch, da es dem im Herbst getroffenen Entscheid des Parlaments widerspricht. Zudem wird dem Bundesrat keine Gelegenheit gegeben, die neu eingebrachten Kriterien vertieft zu überprüfen. Der Bundesrat ist jedoch nach wie vor bereit, Varianten zum heutigen Risikoausgleich bis 2010 näher zu untersuchen.
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