Eidg. Departement des Innern (EDI)
ETH-Bereich; neues Lohnsystem honoriert Leistung
(ots)Der Bundesrat genehmigt die Teilrevisionen des ETH-Rats der Professorenverordnung und der Personalverordnung seines Bereichs. Der Bundesrat gibt damit grünes Licht für flexiblere Anstellungs- und Gehaltsbedingungen in den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten PSI, WSL, EMPA und EAWAG.
Teilrevision der Professorenverordnung ETH
Mit der Teilrevision der Professorenverordnung legt der ETH-Rat die Grundsätze einer kontinuierlichen Beurteilung der Qualität der Professoren fest, die Ausgestaltung der Verfahren und Prozesse überträgt er den beiden ETH. Dies betrifft namentlich die Evaluation der Leistung samt geeigneten Schlichtungsverfahren. Die ETH können hier auf bereits vorhandene Instrumente und Mechanismen zurückgreifen.
Bei der individuellen Lohnentwicklung kommt der gleiche Grundsatz zur Anwendung. Bis das Maximum der jeweiligen Professorenkategorie erreicht ist, wird die Entwicklung des Lohnes durch die Beurteilung der Leistung bestimmt. Die Verordnung gibt den Rahmen vor, über die Höhe einer Anpassung entscheidet der Präsident der ETH. Das Spektrum der Löhne in den Professorenkategorien bleibt grundsätzlich unverändert. Zur Gewinnung besonders ausgewiesener Fachkräfte kann der ETH-Rat den Lohn im Einzelfall um bis zu 15% des Maximallohnes erhöhen.
Neu erhält der Präsident der ETH die Möglichkeit, zur Honorierung aussergewöhnlicher Leistungen bis zu 10% über die Maxima hinauszugehen.
Teilrevision der Personalverordnung ETH-Bereich
Neues Lohnsystem Die beiden ETH und die Forschungsanstalten PSI, WSL, EMPA und EAWAG erhalten mit dem neuen Lohnsystem ein starkes Führungsinstrument. Es befreit die Institutionen von Automatismen; systembedingte Lohnerhöhungen entfallen künftig. Sämtliche Funktionen aller Mitarbeitenden des ETH-Bereichs werden zu Beginn des kommenden Jahres einer der 15 Funktionsstufen des neuen Systems zugeordnet. Bis anhin kamen 38 Lohnklassen zur Anwendung. Grundlage der neuen Zuordnungen bilden klare Kompetenzprofile.
In einem zweiten Schritt erfolgt die leistungsbezogene Steuerung der Löhne. Dieser Führungsprozess mit Zielvereinbarungen und Beurteilung der Zielerreichung setzt eine sorgfältige Schulung und Begleitung der Vorgesetzten und Mitarbeitenden voraus.
Die Präsidenten der beiden ETH und die Direktoren der vier Forschungsanstalten werden den Termin für die leistungsbezogene Steuerung der Löhne in ihrer Institution festlegen. Es steht ihnen dazu ein Zeitfenster von zwei Jahren zur Verfügung.
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Auskunft: Martin Sommer, Stab ETH-Rat, Leiter Personal. Telefon: 044 632 20 08