Eidg. Departement des Innern (EDI)
11. AHV-Revision: weiteres Vorgehen
(ots)Der Bundesrat hat eine Aussprache über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur 11. AHV-Revison geführt. Dabei hat er entschieden, am Vorhaben einer schrittweisen Reform der AHV festzuhalten und als erste Etappe die 11. AHV-Revision weiterzuführen. Dazu legt er bis Ende Jahr zwei Botschaften vor: Die eine zielt auf durchführungstechnische Verbesserungen ab, die andere auf eine Revision im Leistungsbereich. Geplant ist insbesondere ein einheitliches Rentenalter für Frauen und Männer und die Einführung von Vorruhestandsleistungen für bestimmte Personenkategorien. Der Bundesrat hält die 11. Revision als kurzfristiges Massnahmenpaket für unumgänglich, da sich die finanzielle Lage der AHV in den nächsten fünf Jahren deutlich verschlechtern wird. Er verzichtet indes auf die Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen.
Der Bundesrat hat im Rahmen einer Aussprache nach der Vernehmlassung entschieden, die 11. AHV-Revision weiterzuführen. Sie wird dem Parlament, wie im Februar im Prinzip bereits beschlossen, in zwei separaten Vorlagen bis Ende Jahr unterbreitet: einer Botschaft für technische Anpassungen, mit denen die Durchführung der Versicherung verbessert wird, und einer Botschaft mit leistungsseitigen Neuerungen. Mit diesem Vorgehen wird die Umsetzung der durchführungstechnischen Anpassungen nicht durch die Leistungsrevision herausgezögert, über die im Parlament länger diskutiert werden dürfte.
Leistungsseitige Massnahmen Die Botschaft zur Leistungsrevision enthält als Massnahmen das einheitliche Rentenalter 65 für Frauen und Männer, flexiblere Möglichkeiten beim Vorbezug oder Aufschub der Altersrente gemäss geltendem Recht und die Einführung von Vorruhestandsleistungen im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV für Versicherte zwischen 62 und 65, welche die massgebenden Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Letztere orientieren sich am System der Ergänzungsleistungen, sind aber insgesamt grosszügiger ausgestaltet. Die Kosten dieser neuen Leistungen werden durch die mit anderen Revisionspunkten erzielten Einsparungen ausgeglichen. Der minimale Deckungsgrad des AHV-Ausgleichsfonds wird bei 70% der AHV-Jahresausgaben festgelegt und falls er unterschritten wird, werden die AHV-Renten langsamer der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Der Bundesrat verzichtet indes auf die Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen.
Technische Anpassungen In der Botschaft für durchführungstechnische Verbesserungen ist die Aufhebung des Freibetrages für erwerbstätige RentnerInnnen vorgesehen, die an die Verbesserung der Altersrenten durch Beitragszahlungen im Rentenalter gekoppelt ist. Weitere Massnahmen zielen auf die Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften und die Verschärfung der Strafbestimmungen im AHV-Gesetz bei Zweckentfremdung von Beiträgen. Die meisten Änderungen in dieser Botschaft waren bereits im ersten Entwurf zur 11. AHV-Revision enthalten und bereits damals unbestritten. Die wesentlichen Vernehmlassungsergebnisse Nicht alle Vernehmlassungsteilnehmer erachten eine Revision der AHV als notwendig, und auch der Inhalt der Revision ist umstritten. Mehrheitlich begrüsst wird die Aufhebung des Freibetrages für erwerbstätige RentnerInnnen. In Bezug auf die Anhebung des Frauenrentenalters und die Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen sind die Meinungen geteilt. Die Einführung von Vorruhestandsleistungen im Rahmen der Ergänzungsleistungen stösst auf überwiegende Ablehnung.
Der Bundesrat hält - mit Ausnahme der Witwenrente - im Wesentlichen an seinen Vorschlägen fest. Denn die aktuellen Daten zur Entwicklung der AHV-Finanzen zeigen, dass der AHV-Fonds (ohne Berücksichtigung der Schulden der IV, die er deckt) schon im Jahre 2011 auf unter 70% einer Jahresausgabe sinken und dann weiter abnehmen wird. Noch drastischer stellt sich die Situation unter Einbezug der IV-Schulden dar: Faktisch wird die AHV bis Ende 2010 nur noch über liquide Mittel in der Höhe von rund 15-20% einer Jahresausgabe verfügen (5. IV-Revision eingeschlossen; ohne zusätzliche MWST-Einnahmen und ohne Nationalbankgold). Daher hält der Bundesrat die 11. AHV-Revision als ersten, kurzfristigen Schritt für unumgänglich, dem einige Jahre später (2008) eine umfassendere Revision zur langfristigen Sicherung der AHV-Finanzierung folgen wird.
Als Änderung zur Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bundesrat vor, die Renten nicht mehr automatisch alle zwei Jahre sondern nur noch in Abhängigkeit vom Fondsstand anzupassen. Falls dieser unter 70% der AHV-Jahresausgaben fällt, sollen die Renten nur noch angepasst werden, wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung mehr als 4% beträgt. An der Vorruhestandsleistung hält der Bundesrat trotz der Kritik in der Vernehmlassung fest, da sie einer Versichertengruppe den flexiblen Altersrücktritt ermöglicht, die darauf besonders angewiesen ist. Allerdings verzichtet der Bundesrat auf eine Befristung der Vorruhestandsleistung und trägt damit den in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken Rechnung. Das vorgeschlagene Modell besticht durch Vorteile gegenüber anderen diskutierten Flexibilisierungsmodellen, verursacht tragbare und durch Einsparungen kompensierte Kosten und lässt die Frage eines künftigen Rentenalters offen. Dieses wird Gegenstand der umfassenderen Revision sein.
Hingegen verzichtet der Bundesrat auf die Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen. Damit berücksichtigt er die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik, dass diese Massnahme - die nur verhältnismässig tiefe Einsparungen erzielen würde - zu einer nicht vertretbaren Verschiebung von Kosten zu den Ergänzungsleistungen und zur Sozialhilfe führen würde.
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* Ergebnisse der Vernehmlassung * Kurzprotokoll der konferenziellen Vernehmlassung sind auf der Homepage des BSV abrufbar Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter www.bsv.admin.ch