Eidg. Departement des Innern (EDI)
Gesundheitskosten: Einsparungen von 86 Millionen Franken
(ots)Bundesrat Pascal Couchepin hat dem Bundesrat ein Massnahmepaket vorgelegt, mit dem ab Januar 2006 der Anstieg der Gesundheitskosten verlangsamt wird. Ab diesem Datum werden die Verwendung von Generika gefördert und die von der Krankenkasse rückerstatteten Beträge für Medizinalprodukte sowie die Kosten der Laboranalysen gesenkt werden. Ohne die schwer schätzbaren Einsparungen, die durch die Förderung der Generika erzielt werden, mitzurechnen, bringen die vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern vorgestellten Massnahmen Einsparungen von rund 86 Millionen Franken. Der Bundesrat hat das EDI mit einer Verordnungsänderung ermächtigt, für Medikamente einen differenzierten Selbstbehalt vorzuschreiben. Damit künftig noch mehr Generika abgegeben werden, erhöht das EDI den Selbstbehalt auf den entsprechenden Originalmedikamenten von 10 Prozent auf 20 Prozent. Bundesrat Pascal Couchepin informierte den Bundesrat zudem über Massnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des EDI fallen: der Höchstvergütungsbetrag von medizinischen Mitteln und Gegenständen wird um 10 Prozent gesenkt. Bei allen Laboruntersuchungen sinkt der verrechenbare Taxpunktwert von einem Franken auf 90 Rappen. Die Massnahmen treten auf den 1. Januar 2006 in Kraft.
In Zukunft sollen Patienten, die sich ohne ärztliche Notwendigkeit Originalpräparate statt Generika verschreiben lassen, für die Originalpräparate einen höheren Selbstbehalt bezahlen. Mit dem höheren Selbstbehalt von 20 Prozent für Originalpräparate wird für die Patienten ein Anreiz geschaffen, bei gleichwertigen Produkten das preisgünstigere Generikum zu wählen. Der Selbstbehalt auf den Nachahmerprodukten bleibt unverändert bei 10 Prozent. Dadurch werden Kosten zu Lasten der Grundversicherung gespart und die Abgabe von Nachahmerprodukten gefördert.
Höchstvergütungsbetrag von Mitteln und Gegenständen wird gesenkt In der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) sind Produktgruppen aufgeführt, die von der Grundversicherung bezahlt werden. Bei jeder Gruppe wird ein Maximalbetrag vergütet, der in der MiGeL aufgeführt ist. Dieses System hat dazu geführt, dass die Hersteller von Medizinalprodukten sich zunehmend an diesem Höchstvergütungsbetrag orientiert haben und ihre Preise danach ausrichteten. Aus diesem Grund ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) daran, das System der Preisvergütung der verschiedenen Produktegruppen zu überprüfen. Die Arbeiten werden bis Ende 2006 abgeschlossen. Als kostendämpfende Sofortmassnahme werden die heute geltenden Höchstvergütungsbeträge auf Anfang 2006 generell um 10 Prozent gesenkt. Tieferer Taxpunktwert für Laboruntersuchungen In der Analyseliste (AL) sind alle Laboruntersuchungen aufgeführt, die von der Grundversicherung bezahlt werden. Die Tarife wurden seit ihrer Einführung 1994 nicht mehr systematisch überprüft. Der technologische Fortschritt in den Laboratorien hat dazu geführt, dass verschiedene Analysen heute billiger durchgeführt werden können. Das BAG überprüft gegenwärtig auch die AL. Es ist vorgesehen, verschiedene tarifliche Anpassungen auf Anfang 2007 vorzunehmen. Als Sofortmassnahme wird der Taxpunktwert von heute 1 Franken um 10 Prozent auf 90 Rappen gesenkt. Die Sofortmassnahmen bei der MiGeL und AL werden zu Einsparungen zu Gunsten der Grundversicherung führen: Basierend auf den Zahlen von 2004 sollten bei den Analysen Einsparungen von rund 60 Millionen Franken resultieren. Bei den Mitteln und Gegenständen beläuft sich das Sparpotential auf rund 26 Millionen Franken.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05