Eidg. Departement des Innern (EDI)
Aussprache des Bundesrates über den Umwandlungssatz in der Beruflichen Vorsorge
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(ots)Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, bis Januar 2006 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, die eine raschere und stärkere Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge vorsieht, als im Rahmen der 1. BVG-Revision festgelegt wurde. Die Senkung ist auf Grund der gesteigerten Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner sowie der deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig. Der Umwandlungssatz soll bis 1.1.2011 schrittweise auf 6,4% gesenkt werden. Die Vorlage wird auch einen rascheren Rhythmus zur Überprüfung des Satzes vorsehen.
Es ist unbestritten, dass der heutige Mindestumwandlungssatz aufgrund der zu erwartenden Rendite auf den Finanzmärkten, insbesondere auf dem Obligationenmarkt, zu hoch ist. Die Fachleute der Finanzökonomie rechnen für die nächsten Jahre mit einer relativ tiefen Inflation und deshalb auch mit entsprechend tiefen nominellen Zinssätzen. Um die auf lange Frist angelegte Finanzierung der Renten sicher zu stellen, muss der Gesetzgeber die Renditemöglichkeiten berücksichtigen. Das heisst, dass der Umwandlungssatz weiter gesenkt werden muss, als im Rahmen der 1. BVG-Revision bereits beschlossen. Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% bis 2015 vor. Nur so kann verhindert werden, dass die Vorsorgeeinrichtungen künftig zur Auszahlung von ungenügend finanzierten Renten gezwungen sind und die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gefährdet wird.
In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags (Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats aus dem Jahr 2003) hat der Bundesrat die Situation auf den Finanzmärkten überprüft. Dabei stützte er sich auch auf den Bericht einer Arbeitsgruppe in Sachen Umwandlungssatz zu Handen der Eidg. BVG- Kommission vom November 2004 und auf entsprechende Empfehlungen der Kommission ab. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Mann und Frau schrittweise bis 2011 auf 6,4% gesenkt werden soll. Damit schliesst sich der Bundesrat einer knappen Mehrheit der BVG-Kommission an. Die Minderheit hatte eine weiter gehende Senkung auf 6,0% verlangt. Zudem soll der Umwandlungssatz inskünftig bereits alle fünf statt alle zehn Jahre neu überprüft werden; zum ersten Mal 2009 für die Jahre 2012 und folgende.
Übereinstimmend mit einer Mehrheit der BVG Kommission lehnt der Bundesrat zusätzliche flankierende Massnahmen ab, da das Leistungsziel - Rente deckt zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten Lohns - auch mit einem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht werden kann. Zudem käme als flankierende Massnahme einzig eine weitere Erhöhung der Altersgutschriften, also höhere Beiträge in Frage, was auf tiefere Nettolöhne hinauslaufen würde.
Wie in der Vergangenheit lässt es der Bundesrat daher den Vorsorgeeinrichtungen frei, kassenspezifische und der Finanzlage der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung angemessene flankierende Massnahmen zu ergreifen und zu finanzieren.
Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wird voraussichtlich im Januar 2006 eröffnet. Die Botschaft soll Ende 2006 ans Parlament weitergeleitet werden, das Inkrafttreten ist für den 1.1.2008 geplant, und der Senkungsprozess soll sich über den Zeitraum 2008 bis 2011 erstrecken.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 031 322 46 40 Yves Rossier, Direktor Bundesamt für Sozialversicherung
031 322 90 73 Anton Streit, Vizedirektor Leiter Geschäftsfeld Alter und Hinterlassene Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: - Tabelle "Schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Überblick" - Erläuterung der Begriffe
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