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Obligatorische Unfallversicherung: Minimalprämie und Prämienzuschlag für Verwaltungskosten festgelegt

(ots)

Die Bundesversammlung hat am 8. Oktober 2004 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) beschlossen, welche die Festsetzung einer Minimalprämie und den Prämienzuschlag für Verwaltungskosten betrifft. Der Bundesrat setzt diese Änderung zusammen mit einer entsprechenden Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) auf 1. Januar 2006 in Kraft.

Die Änderung von Art. 92 UVG erlaubt neu bei kleinen Betrieben oder 
Arbeitsverhältnissen im häuslichen Bereich mit einer geringen 
Lohnsumme, eine Minimalprämie unabhängig vom Unfallrisiko 
festzusetzen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die UVG- 
Versicherer bei dien Kleinbetrieben eine pauschale Minimalprämie von 
jährlich 100 Franken erheben können. Damit wird der bisherigen 
Praxis Rechnung getragen. Bei der Änderung betreffend den 
Prämienzuschlag für die Verwaltungskosten ist neu, dass die privaten 
Versicherer den Prämienzuschlag für Verwaltungskosten unabhängig von 
demjenigen der SUVA erheben können. Im Unterschied zur bisherigen 
Regelung wurde darauf verzichtet, auf Verordnungsstufe eine obere 
Grenze für den Prämienzuschlag festzusetzen. Der Bundesrat geht 
davon aus, dass der Wettbewerb die Verwaltungskosten in der 
obligatorischen Unfallversicherung tief hält.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Peter Schlegel, Sektion 
Unfallversicherung, Tel. 031 / 322 95 05
Verordnungsänderung unter: www.bag.admin.ch/uv/gesetze/d/index.htm

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