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Revision des Lebensmittelrechts: Anpassung ans EG-Recht und Verbesserung der Übersichtlichkeit

(ots)

Der Bundesrat hat ein Revisionspaket zur Übernahme des EG- Hygienerechts verabschiedet. Ab 1. Januar 2006 wird sowohl für die EU-Mitgliedstaaten als auch für Drittstaaten, die Lebensmittel in die EU exportieren wollen, das revidierte EG-Hygienerecht gelten. Damit Exporte aus der Schweiz in die EU nach diesem Datum nicht erschwert oder gar verhindert werden, war es nötig, die schweizerischen Vorschriften anzupassen. Gleichzeitig erhält das Lebensmittelverordnungsrecht eine neue Struktur. Insgesamt sind 34 Verordnungen von den Anpassungen betroffen. Die Revision ist Basis für den erleichterten Handel zwischen der Schweiz und der EU im Bereich tierischer Lebensmittel. Daneben ist sie ein wichtiger Beitrag für die Lebensmittelsicherheit in der Schweiz.

Das umfangreiche Revisionspaket besteht aus drei Teilen:
1. Übernahme des EG-Lebensmittelhygienerechts Die Bundesämter für 
Gesundheit (BAG), Landwirtschaft (BLW) und Veterinärwesen (BVET) 
haben die Revision des Schweizer Lebensmittelrechts und 
Landwirtschaftsrechts in einem gemeinsamen Projekt vorbereitet. Ziel 
der Revision war die Gleichwertigkeit der Gesetzgebungen, die so 
genannte Äquivalenz, für den Bereich tierischer Lebensmittel. Damit 
wurde eine Basis geschaffen für die Erweiterung des 
Äquivalenzabkommens mit der EU im genannten Bereich. In Zukunft 
werden etliche Handelshemmnisse weg fallen und ein vereinfachter 
Marktzugang wird möglich sein. Die bereits bestehende Äquivalenz für 
Milch und Milchprodukte bleibt erhalten. Die neu eingeführten 
Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit bringen aber auch konkrete 
Vorteile für die Konsumentinnen und Konsumenten, indem die 
Lebensmittel noch sicherer werden. Für Betriebe, die schon bisher 
nach den gesetzlichen Vorgaben produziert haben, werden keine 
wesentlichen Mehrkosten anfallen. Eine Regulierungsfolgenabschätzung 
hat ausserdem gezeigt, dass sich die Revision auf die Schweizer 
Wirtschaft positiv auswirken wird.
Die neuen EG-Verordnungen regeln zahlreiche Bereiche, die im 
schweizerischen Lebensmittel- und Futtermittelrecht bereits 
enthalten sind. Die landwirtschaftliche Produktion wird nun mit 
einbezogen. Die schweizerischen Anforderungen an die Sicherheit von 
Lebens- und Futtermittel entsprechen bereits heute den Anforderungen 
im EU Raum. Dennoch waren gewisse Anpassungen des geltenden Rechts 
nötig, vor allem in den folgenden Bereichen:
* Verpflichtung zur Rückverfolgung und zur Nachverfolgung von 
Lebensmitteln und Futtermitteln;
* Verpflichtung, die Selbstkontrolle schriftlich zu dokumentieren;
* Betriebsbewilligungspflicht für bestimmte Betriebe, die 
Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten oder lagern;
* Regelung der Art und Weise, wie die Lebensmittelkontrolle 
durchzuführen ist.
* Zusätzliche Kontrollen bei der Schlachtung von Tieren
Die Revision steht aber auch im Zeichen einer verbesserten 
Koordination des Vollzugs. Die Einführung der Verpflichtung zur 
Rück- und Nachverfolgung von Lebensmitteln wird es erleichtern, 
fehlerhafte Lebens- und Futtermittel vom Markt zu entfernen. In 
Ergänzung zum bestehenden System der gezielten und koordinierten 
Überwachung von Risikobereichen werden nationale Kontrollpläne 
eingeführt. Dank diesen Kontrollplänen werden Doppelspurigkeiten 
vermieden. Sie ermöglichen ausserdem gezielte risikobasierte 
Kontrollen.
2. Neue Struktur des Lebensmittelverordnungsrechts Neben der 
Äquivalenz zum EG Lebensmittelhygienerecht wurde mit dem 
Revisionspaket auch eine neue Struktur des 
Lebensmittelverordnungsrechts verabschiedet. Künftige Revisionen 
können dank der neuen Struktur noch schneller und einfacher 
umgesetzt werden.
3. Materielle Änderungen Im Rahmen der Revision wurden ausserdem 
geringfügige materielle Änderungen angebracht. Im Bereich 
Gebrauchsgegenstände zum Beispiel werden in einer neuen Verordnung 
zum ersten Mal Tattoos, Piercing, Permanent Make-up und verwandte 
Praktiken geregelt.
Das umfangreiche Revisionspaket ist ein wichtiger Beitrag zur 
Lebensmittelsicherheit in der Schweiz.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
EIDG. VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
BAG: Roland Charrière, Leiter Direktionsbereich Verbraucherschutz, 
Tel 031 322 95 05
BLW: Olivier Félix, Leiter Abteilung Produktionsmittel, Tel. 031 322 
25 86
BVET: Thomas Jemmi, Leiter Internationales, Tel. 031 323 85 31
Weitere Informationen
Sämtliche Unterlagen zur Revision finden Sie im Internet
www.lm-revisionen.admin.ch

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