Eidg. Departement des Innern (EDI)
Krankenversicherung: Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" ab
(ots)Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskasse" verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament und dem Volk sie ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Initiative verlangt, dass der Bund für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Einheitskasse einführt. Zudem sollen die Prämien aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten festgelegt werden. Damit würde ein fundamentaler Kurswechsel in der OKP angestrebt, welcher der von Bundesrat und Parlament konstant vertretenen Strategie diametral entgegenstehen würde und nicht nötig ist. Die Volksinitiative bringt zudem im Hinblick auf die Kostenentwicklung in der OKP keine neuen Anreize zu Kosten sparendem Verhalten der Beteiligten. Eine Einheitskasse würde nicht nur die bestehenden Instrumente zur Kostendämpfung schwächen, sondern überdies auch die bestehenden wettbewerbsfördernden Elemente und wirtschaftliche Sparanreize ausschalten.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein wettbewerbliches System mit mehreren Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare Vorzüge gegenüber einer Monopolstellung einer einzigen Krankenkasse aufweist. Mit der vollen Freizügigkeit wird der Bevölkerung eine uneingeschränkte Freiheit bei der Wahl des Versicherers eingeräumt. Damit sind dem System wesentliche Wettbewerbselemente eigen, die auch die Anreize zu Kosten dämpfenden Massnahmen fördern. Mit der von der Initiative vorgeschlagenen Finanzierung könnten Versicherungsformen mit Kostensparanreizen über Prämienrabatte kaum attraktiv ausgestaltet werden, und der fehlende Wettbewerb unter den Versicherern würde die Ideenvielfalt bei solchen Angeboten behindern.
Schaffung einer Einkommens- und Vermögenssteuer Der Bundesrat lehnt auch eine Neuordnung der Finanzierung nach den Vorstellungen der Initiative ab. Das heutige System der Kopfprämien mit dem sozialen Ausgleich durch die Prämienverbilligung hat sich im Grundsatz bewährt und seine rasche Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Soweit es noch Lücken aufweist, werden diese laufend analysiert und korrigiert. Auf den 1. Januar 2006 tritt eine Korrektur zu Gunsten der Haushalte in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen mit Kindern in Kraft. Die Einführung von Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten und damit die Abschaffung der einkommens- und vermögensunabhängigen Kopfprämie kommen der Schaffung einer neuen Einkommens- und Vermögenssteuer gleich, welche vor allem den Mittelstand zusätzlich belasten würde. Das Schweizer Stimmvolk hat im Mai 2003 einer in diesem Punkt vergleichbaren Vorlage, der Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)", eine deutliche Absage erteilt.
Handlungsunfähige Einheitskasse Der Bundesrat lehnt auch die vorgesehene Struktur der Einheitskasse mit der dreigliedrigen Führung, zusammengesetzt aus den Behörden, den Leistungserbringern und einer Interessenvertretung der Versicherten, ab. Es ist zu befürchten, dass die unterschiedlichen Interessenlagen in der Leitung zu langwierigen Diskussionen führen könnten, die von den Bemühungen zur Kosteneindämmung ablenken und de facto zu einer Handlungsunfähigkeit führen würden. Der Bundesrat erachtet die von der Initiative verlangte Überführung der Aktiven und Passiven der OKP der bestehenden Krankenkassen auf die Einheitskasse als problematisch. Es stellen sich dabei verschiedene heikle rechtliche Fragen, die im Konfliktfalle zu lang andauernden Prozessen führen könnten. Unklar ist auch, ob die Krankenkassen dafür eine Gegenleistung erhalten sollen und wer diese allenfalls zu finanzieren hat.
Keine Lösungsansätze für Kostenproblem Nach Meinung des Bundesrates bietet die Initiative für das nach wie vor nicht befriedigend gelöste Kostenproblem in der Krankenversicherung keine Lösungsansätze. Der Bundesrat will vielmehr auf dem eingeschlagenen Weg der Systemkonsolidierung und - optimierung wirkungsvolle Impulse für ein kosteneffizientes Gesundheitssystem schaffen. Eine Lösung kann durch eine gezielte Überprüfung der von der OKP zu bezahlenden Leistungen sowie durch eine weitere Senkung der Preise erreicht werden. Vor allem gilt es der Mengenausweitung der erbrachten Leistungen wirksam entgegenzutreten. Diese Linie wird durch eine Abfolge gezielter Massnahmen, die zum Teil schon wirksam sind, verfolgt und ist durch markante Schritte in den kommenden Jahren zu erweitern und zu vertiefen.
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Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Daniel Wiedmer, Leiter Abteilung Aufsicht Krankenversicherung, Tel: 031 322 95 05
Botschaft: www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/index.htm