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Internationale Gesundheitsvorschriften: Vernehmlassung eröffnet

(ots)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2005 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zu den möglichen Konsequenzen aus der Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durchzuführen. Hauptziel der IGV ist die Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten, ohne dabei den internationalen Waren- und Personenverkehr unnötig zu behindern. Die IGV treten am 15. Juni 2007 in Kraft. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende Februar 2006.

Die ersten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurden 1951 
unter dem Namen "Internationales Sanitätsreglement (ISR)" von der 
Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedet und sind seither 
dreimal revidiert worden. Die z.Z. noch geltenden Vorschriften sind 
ein technisches Reglement zur Kontrolle und Eindämmung von Pest, 
Cholera und Gelbfieber. Durch eine Totalrevision entstanden daraus 
die Internationalen Gesundheitsvorschriften, die auf alle Ereignisse 
anwendbar sind, die eine akute Gefahr für die öffentliche Gesundheit 
darstellen können, ob durch biologische oder chemische Einwirkungen 
oder ionisierende Strahlung verursacht, und ob sie natürlich, 
unabsichtlich (z.B. Laborunfall) oder absichtlich eingetreten sind. 
Für Infektionskrankheiten sind die IGV damit das zentrale Instrument 
des Völkerrechts; für andere Gesundheitsgefährdungen, für welche 
bereits ein international anerkanntes Vorgehen besteht, legen die 
IGV die subsidiäre Rolle der WHO fest.
Weitere wesentliche Änderungen in den IGV im Vergleich zum ISR 
betreffen die breite Definition des Begriffs "Krankheit", die 
Einrichtung einer ständig rund um die Uhr verfügbaren, zentralen 
Stelle (die sog. Nationale IGV-Anlaufstelle) sowie ein innovatives 
Instrument das erlaubt, eine gesundheitliche Notlage von 
internationaler Tragweite festzustellen. Die IGV werden den Schutz 
der Bevölkerungen vor akuten Gesundheitsgefährdungen in allen Teilen 
der Welt signifikant verbessern helfen. Die Vernehmlassung dauert 
bis 28. Februar 2006. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen 
beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht werden.
Bezug der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des 
erläuternden Berichts: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Gaudenz Silberschmidt, Leiter Internationales BAG, Telefon 
031/ 322 95 05

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