Eidg. Departement des Innern (EDI)
Krankenversicherung: Differenzierter Selbstbehalt für Medikamente tritt auf 1. Januar 2006 in Kraft
(ots)Ab dem 1. Januar 2006 wird der Selbstbehalt für Originalpräparate, von denen ein Generikum erhältlich ist, von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht, unter der Voraussetzung, dass kein medizinischer Grund dagegen spricht und das Originalpräparat teurer ist. Mit dieser Massnahme soll die Abgabe von Generika gefördert werden.
Mit dem Selbstbehalt von 20 Prozent auf Originalpräparaten wird für Patienten und Ärzte ein Anreiz geschaffen, bei gleichwertigen Produkten das preisgünstigere Generikum zu wählen. Der Selbstbehalt auf Generika bleibt unverändert bei 10 Prozent. Mit der Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung werden Kosten zu Lasten der Grundversicherung gespart und die Abgabe von Generika gefördert.
Diese neue Regelung gilt, wenn der Preis eines Generikums mindestens 20 Prozent günstiger ist als derjenige des Originalpräparates. Ansonsten bleibt der Selbstbehalt für das Originalpräparat bei 10 Prozent bestehen. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft. Krankenversicherern, die es wünschen, wird eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2006 gewährt.
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Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05
Verordnung: www.bag.admin.ch/kv/gesetze/d/index.htm