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UVEK: Nach 0,5-Promille-Beschluss: weitere geplante Massnahmen für mehr Verkehrssicherheit

Bern (ots)

PRESSEROHSTOFF
Nach 0,5-Promille-Beschluss: weitere geplante Massnahmen für mehr 
Verkehrssicherheit
Im Schweizer Strassenverkehr sterben jedes Jahr mindestens 500 
Menschen und 6.000 werden schwer verletzt. Die vom National- und 
Ständerat gutgeheissene Herabsetzung der Alkohollimite von 0,8 
Promille auf 0,5 Promille ist nur eine Massnahme für mehr Sicherheit 
auf den Strassen. Andere Massnahmen sind der Führerausweis auf 
Probe, die obligatorische Weiterausbildung, intensivere Alkohol- und 
Drogentests.
Die Begrenzung des Blutalkohohlgehalts auf 0,5 Promille ist eine 
Verhütungsmassnahme, die erheblich dazu beiträgt, die Zahl der 
Todesfälle im Strassenverkehr zu reduzieren. Tatsächlich wiesen 
wissenschaftliche Kontrollen nach, dass diese Massnahme die Zahl der 
Todesfälle in der Schweiz um 48, diejenige der Schwerverletzten um 
320 senken könnte. Im Verein mit anlassfreien Atem- 
Alkoholkontrollen mit Hilfe des Alkoholtests hat diese Reduktion 
auch eine Senkung der Zahl der Fahrten mit hohen Blutalkoholwerten 
zur Folge.
Neben den Alkoholpräventions-Massnahmen wurden auch Fortschritte bei 
den Tests zur Kontrolle des Konsums von Drogen wie Opiaten, 
Cannabis, Kokain oder Amphetaminen erzielt. Auch hier könnten dank 
eines neuen Drogentests aufgrund der Messung des Schweisses auf der 
Stirn der Fahrzeuglenkerinnen und -lenker anlassfreie Kontrollen 
durchgeführt werden. Die systematische Einführung dieses Verfahrens 
ist nicht vor 2005 zu erwarten .
Weitere geplante Präventionsmassnahmen
Neben der Bekämpfung des Alkohol- und Drogenkonsums am Steuer zieht 
das ASTRA auch Verbesserungen bei der Fahrausbildung in Betracht. 
Das sogenannte 2-Phasen-Modell sieht mehr begleitete Fahrten , den 
stufenweisen Zugang zu einem unbefristeten Führerausweis sowie eine 
pädagogische Bearbeitung der ersten selbstständigen Fahrten vor. 
Diese Massnahme entspricht dem Konzept des Probeführerausweises 
über eine Dauer von drei Jahren für alle Neulenkerinnen und –
lenker. Diese erwerben den  unbefristeten Führerausweis erst, wenn 
sie zwei Ausbildungsmodule mit Erfolg absolviert haben. Diese 
beiden Module betreffen die Erkennung und Vermeidung von Gefahren 
einerseits und das Fahren im Einklang mit der Umwelt andererseits. 
Diese Massnahmen sind nicht vor 2005 umsetzbar.
Ziel ist eine massive Reduktion der Verkehrsopfer
Die oben erwähnten Massnahmen sind Bausteine der nationalen 
Strassenverkehrssicherheitspoltik. Deren Grundgedanke ist, dass 
Todesfälle und schwere Verletzungen im Strassenverkehr nicht mehr 
als unabänderliche Tatsache hingenommen werden. Das Ziel besteht in 
einer massiven Reduktion der Verkehrsopfer.
Die neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik des Bundes wird 
gemeinsam mit den wichtigen Akteuren auf diesem Gebiet entwickelt 
worden. Am 28. Januar 2003 haben 5 Gruppen von Verkehrsfachleuten im 
Rahmen eines partizipativen Prozesses ihre Arbeit aufgenommen. Ziel 
ist die Erarbeitung eines Entwurfs für eine neue Strassen- 
Verkehrssicherheitspolitik und deren breite Abstützung in der 
Öffentlichkeit. Der Schlussbericht wird Ende 2004 dem 
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation (UVEK) zugestellt werden.
Bern, den 6. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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