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Klare Kompetenzen für den VR des Ausgleichsfonds der AHV

Bern (ots)

Mit einer Änderung der Verordnung über die Verwaltung
des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung hat
der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Kompetenzen des
Verwaltungsrates mit seinen Verantwortungen in Einklang gebracht.
Aufgrund des mit der 10. AHV-Revision erweiterten Spielraums für
die Anlage der Gelder des Ausgleichsfonds der AHV, der als
selbständiger Fonds geführt wird, hat der Verwaltungsrat des
AHV-Fonds eine neue Anlagestrategie formuliert und die Ausrichtung
der Anlageorganisation auf die Einführung eines modernen Port-folio
Managements beschlossen. Bei der Umsetzung seiner Beschlüsse traten
Schwierigkeiten auf, weil der Verwaltungsrat nicht über eine
vollumfängliche Budgetkompetenz verfügte.
Diesen Mangel hat der Bundesrat mit der Änderung der Verordnung
über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Alters- und
Hinterlassenenversicherung behoben, indem er die Kompetenzen des
Verwaltungsrates des Ausgleichsfonds der AHV mit den Veranwortungen
in Einklang gebracht hat. Die Änderung der Verordnung tritt am 1.
Juli 2001 in Kraft.

Kontakt:

Peter Thomann, Vizedirektor,
Chef Bundestresorerie,
Tel. +41 31 322 60 71

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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