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Verhandlungen mit der EU über Betrugsbekämpfung

Bern (ots)

Vertreter der Europäischen Union (EU) und der Schweiz
haben sich in Bern zu einer ersten Verhandlungsrunde zur Bekämpfung
des Zollbetrugs getroffen. Dabei ging es noch nicht um inhaltliche
Beschlüsse, sondern vowiegend um die Darlegung der Ausgangslage sowie
um prozedurale Fragen. Ein nächstes Treffen wurde für September in
Brüssel vereinbart.
Der Bundesrat hat am 16. Mai 2001 das Mandat für Verhandlungen mit
der EU über ein Abkommen zur Betrugsbekämpfung verabschiedet. In Bern
empfing die Schweizer Delegation (Leitung: Oberzolldirektor Rudolf
Dietrich) die Delegation der EU (Leitung: Lothar Kuhl vom
Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung OLAF) zu einer ersten
Verhandlungsrunde. Dabei stand die gegenseitige Präsentation der
Ausgangslage sowie das weitere Vorgehen im Vordergrund.
Ausgangslage 
   (vgl. www.efd.admin.ch/d/aktuell/zollbetrug/index.htm )
Schweiz: Die Schweiz ist bereit, im Rahmen ihrer Rechtsordnung
rasch Lösungen zur effizienten Bekämpfung des Zollbetrugs zu finden,
sie hat kein Interesse daran, Abgabebetrug zu dulden oder Drehscheibe
von organisiertem Schmuggel zu sein. Tatbestände, für welche
verstärkt Amts- und Rechtshilfe geleistet werden soll, wären in einem
Staatsvertrag präzis zu umschreiben. Dabei könnten auch der
gewerbsmässige Schmuggel sowie Betrügereien mit Exportsubventionen
erfasst werden. In solchen Fällen würde auch das Bankgeheimnis
aufgehoben. Die Anwendung von Zwangsmassnahmen wie z.B. Beschlagnahme
von Dokumenten wäre auch im Amtshilfeverfahren  zulässig. Damit
würden die in den letzten Jahren bekannt gewordenen grossen
Schmuggelfälle, in denen Organisatoren von der Schweiz aus gehandelt
haben, rasch und wirksam erfasst.  Die Schweiz könnte auch Amts- und
Rechtshilfe leisten, wenn die Schmuggelware das schweizerische
Territorium nicht berührt hat.
EU: Die EU will über die Betrugsbekämpfung hinaus alle illegalen
Aktivitäten, die zum Schaden der finanziellen Interessen der
Vertragsparteien führen erfassen. Sie möchte deshalb ein umfassendes
Amts- und Rechtshilfeabkommen aushandeln, das sich auf alle die
indirekte Fiskalität betreffenden Widerhandlungen bezieht; vom
Abkommen ausgenommen blieben die direkten Steuern.
Auskunft: Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor, Tel. +41 31 322 65 01
Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen
finden Sie im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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