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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Senkung der Staats- und Fiskalquote ohne neue Instrumente möglich

Bern (ots)

Der Bundesrat geht mit der FDP-Fraktion dahingehend
einig, es sei eine Fiskalquote anzustreben, die zu den tiefsten in
der OECD gehöre. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion
der FDP-Fraktion, welche zusätzlich zur Schuldenbremse Instrumente
gefordert hatte, um die Staats- und Fiskalquote zu senken. Der
Bundesrat ist der Ansicht, dass das Ziel ohne neue Instrumente
erreicht werden könne und sieht darum keinen kurzfristigen
Handlungsbedarf. Er beantragt deshalb die Umwandlung der Motion in
ein Postulat.
Die FDP-Fraktion hatte Massnahmen und Instrumente gefordert, mit
denen eine Fiskal- und Staatsquote erreicht würden, die zu den drei
tiefsten innerhalb der fortgeschrittenen OECD-Ländern gehörte. Der
Bundesrat hält in seiner Antwort fest, er verfolge mit seinem
Finanzleitbild ähnliche Ziele wie die Motionärin, und bereits heute
komme die Schweiz der Forderung sehr nahe: Innerhalb der 10 reichsten
OECD-Staaten liege sie mit der Fiskal- und der Staatsquote auf Rang
4, innerhalb aller auf dem Rang 6 bzw. 4. Ausserdem sei es mit Bezug
auf die Standortattraktivität eines Landes wichtig, nicht nur auf die
Fiskal- und Staatsquoten, sondern auch auf die Qualität der
staatlichen Leistung und die Regulierungsdichte zu achten.
Ausserdem sieht sich der Bundesrat aus verfassungsrechtlichen
Gründen nicht in der Lage, Massnahmen und Instrumente vorzuschlagen,
welche direkt bei der für internationale Vergleiche relevanten
globalen Steuer- und Staatsquote (inkl. Kantons- und Gemeindeebene)
ansetzen, ohne den föderalistischen Aufbau der Schweiz in Frage zu
stellen.
Weiter schreibt der Bundsrat, die Verankerung der Höchstsätze der
wichtigsten Bundessteuern in der Verfassung sei eine implizite
Fiskalquotenbremse. Gemeinsam mit der Schuldenbremse werde sie auch
auf die Ausgabenseite übertragen. Das Verhindern von strukturellen
Defiziten solle in Zukunft die Steuererhöhung zu Sanierungszwecken
ausschliessen.
Nach Auffassung des Bundesrats besteht somit zur Zeit keine
Dringlichkeit, die Schuldenbremse durch eine Staats- und
Fiskalquotenbremse zu ergänzen. Die Landesregierung ist aber
bestrebt, mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten das mit
der Motion angestrebte Ziel ernsthaft zu verfolgen. Sie beantragt
deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Kontakt:

Tobias Beljean, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. +41 31 322 62 39;
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel +41 31 322 60 54;

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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