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Task Force Neuen schweizerische Airline - Hintergrundinformationen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 5. Oktober eine Task Force zur
Unterstützung des Aufbaus der neuen schweizerischen Airline auf der
Basis der Crossair eingesetzt. Diese hat unter der Leitung des Bundes
bereits zweimal getagt. Die Task Force hat keine geschäftsführende
Funktion, sorgt hingegen für die Abstimmung der Liquiditäts- mit der
Betriebsplanung sowie für das Controlling der Verwendung der Bundes-
und Bankenmittel. Weitere Themen sind der gegenseitige
Informationsaustausch und der Sozialplan. Die Task Force trifft sich
in kurzen Abständen und kann jederzeit Arbeiten in Fachteams
auslösen. Die Erfüllung des Auftrags orientiert sich, im Wissen um
die schwierige Ausgangslage und in Kenntnis der damit verbundenen
Risiken, am gemeinsam getragenen Ziel.
Die Task Force zur Unterstützung des Aufbaus der neuen
schweizerischen Airline hat bisher zweimal getagt: am 5. und 9.
Oktober 2001. Nach Information über den Bundesratsbeschluss, einer
ersten Orientierung über das Nachlassverfahren durch den Sachwalter,
der Auslösung erster Tranchen aus dem Bundesdarlehen sowie der
Unterzeichnung des Darlehensvertrags wurden erste Arbeiten ausgelöst.
Voraussetzung dafür war das gegenseitige Einvernehmen zur Zielsetzung
und zur konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten. Namentlich
wurden die nötigen Schritte zur Überprüfung der Liquiditätsplanung
und der Mittelverwendung sowohl der Bundes- als auch der
Bankenbeiträge veranlasst. Dabei geht es sowohl um die Ausarbeitung
der methodischen Grundlagen als auch um die Erhellung der Finanzlage.
Die umfangreichen Arbeiten wurden bereits am Wochenende eingeleitet.
Eine weitere Sofortmassnahme betrifft die laufende Abstimmung der
Liquiditäts- und Finanzplanung mit der Flug- und Netzwerkplanung. Zu
diesen Zwecken sowie für die Aufarbeitung von aufsichtsrechtlichen
Fragen (Flugbetrieb und Infrastruktur) sowie des Sozialplans wurden
übergreifende Fachteams eingesetzt.
Unter der Federführung der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) wird ein
täglich nachgeführtes Controlling der Finanzströme gewährleistet.
Dies macht die Finanzierung steuerbar bzw. Liquiditätsengpasse
frühzeitig erkennbar.
Rollen von Bund und Unternehmungen
Die Geschäftsleitung und die unternehmerische Verantwortung bleibt
vollumfänglich in der Kompetenz der Unternehmen. Im Zusammenhang mit
dem Aufbau der neuen schweizerischen Luftfahrtgesellschaft kommt dem
Bund jedoch zum einen eine Vermittler- und Koordinationsrolle zu.
Zudem muss er gemäss Auftrag der Finanzdelegation beider Räte den
Stand und die korrekte Verwendung der Bundesmittel überwachen.
Drittens hat er aufsichtsrechtliche und beschäftigungspolitische
Verantwortung wahrzunehmen. Die Task Force wird bezüglich
Finanzfragen von Peter Siegenthaler, Direktor der Eidg.
Finanzverwaltung, und bezüglich Betriebsaufsicht von André Auer,
Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt, geleitet. Ihr gehören
ferner Spitzenvertreter und Spezialisten der Crossair und Swissair,
der beiden Grossbanken UBS und CSG sowie (seit der Sitzung vom 9.
Oktober) der Flughafengesellschaft Unique und des Standortkantons
Zürich an. Spezialisten aus den Unternehmungen und aus der
Bundesverwaltung können beigezogen werden. Die Sozialplanfragen
werden von Jean-Luc Nordmann (Direktion für Arbeit im
Staatssekretariat Wirtschaft) koordiniert.
Die Task Force hat keine unternehmerischen Entscheidkompetenzen.
Sie ist ein Forum zur Erarbeitung von Entscheidgrundlagen sowie zur
Überwachung und Konsolidierung von Datenlagen. Die Information über
Entscheide bleibt in der Zuständigkeit der Geschäftsleitungen und des
Bundesrates. Hingegen kann die Task Force einvernehmlich
Informationen über den Zwischenstand der Arbeiten festlegen.
Anmerkung an die Redaktionen: Diese Hintergrundinformation kann
nach einer weiteren Sitzung der Task Force am Sonntag Nachmittag
substantiell aufdatiert werden. Medien, welche eine kurzfristige
Einladung zu einer allfälligen mündlichen Orientierung wünschen,
sollen sich bis Freitag 15.00 Uhr bei Frau Ursula Grünig Tel. (031)
322 60 33 melden.
Für die Task Force: Kommunikation Eidg. Finanzdepartement, Daniel
Eckmann

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: +41 0 31 322 60 33
Fax: +41 0 31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch.

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