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TaskForce LUFTBRÜCKE-Zusammenfassung der mündlichen Informationen

Bern (ots)

An der heutigen Sitzung der Task Force «Luftbrücke»
wurden die Grundlagen und Voraussetzungen dargestellt und erörtert,
die erforderlich sind für den Aufbau einer neuen schweizer Airline,
welche eine starke Anbindung der Schweiz an das europäische und
interkontinentale Flugnetz sicherstellen soll. Dazu gehört das
Aufrechterhalten einer leistungsfähigen Tätigkeit der
betriebsnotwendigen flugnahen Unternehmen. Die neue Airline muss nach
einhelliger Ansicht kommerziell erfolgreich sein, ihre
Kapitalisierung ist breit abzustützen. Während des Aufbaus soll im
Rahmen des Möglichen auf die soziale Tragbarkeit geachtet und ein
weiteres unvorbereitetes Grounding der Swissair verhindert werden.
Bei der Diskussion über den Aufbau der neuen Schweizer
Fluggesellschaft wurde festgestellt, dass dies nur auf der Basis der
Crossair möglich ist. Betreffs künftiger Wirtschaftlichkeit herrschte
insofern Zuversicht, als das Kerngeschäft der neuen Airline als
zweifellos profitabel betrachtet wird (hochwertige Lokalmärkte aus
der Schweiz heraus, ausgewähltes Destinationsportfolio aus den
profitablen Teilen des ehemaligen Swissair-Geschäfts und dem
derzeitigen Europa-Geschäft der Crossair, vorteilhafte Kostenstruktur
der Crossair und eine der Nachfrage angemessene, effiziente Flotte).
Szenarios für eine Schweizer Fluggesellschaft - 
Präsentation: André Dosé
Es wurden drei Szenarien präsentiert: Szenario A «26/26/82» (die
Crossair mit ihren 82 Flugzeugen nimmt zusätzlich je 26 Lang- und
Mittelstreckenflugzeuge in Betrieb), Szenario B 15/26/82» und
Szenario C «0/0/82». Der Kapitalbedarf für das Szenario A wurde mit
2,2 Mrd. Franken beziffert, wobei für den Übergangsbetrieb der
Langstreckenflotte (5 Monate dauernder Winterflugplan) mit einer
weiteren Milliarde Franken gerechnet wird, falls die Einnahmen aus
dem Flugbetrieb zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden
dürfen.
Das Szenario B sieht einen Kapitalbedarf von 1,6 Mrd. Franken vor.
Bei der Realisierung des Szenarios A würden höheren
Transformationskosten geringere gesamtwirtschafliche Kosten
gegenüberstehen. Letztere wären bei der Realisierung der Szenarien B
und C bedeutend höher. Beim Szenario C wäre eine Weiterführung des
Hubs Zürich unrealistisch; in diesem Fall würde auch der Betrieb des
EuroAirports in Basel-Mulhouse-Freiburg und des Flughafens
Genf-Cointrin beeinträchtigt.
Im Szenario A müsste 14 Prozent der 68 200 Beschäftigten der 
SAirGroup gekündigt werden (4100 Personen in der Schweiz, 
5300 im Ausland).
Szenario B führt zu einem Stellanabbau von 21 Prozent (6800/7700).
Szenario C führt zu einem Stellanabbau von 40 Prozent (14500/12500).
Die Kosten für den Personalabbau belaufen sich entsprechend 
auf weltweit 650 (Schweiz: 390), 1250 (620) oder 2700 (1300) 
Millionen Franken. Während die gesamtwirtschaftlichen 
Auswirkungen beim Szenario A auf 2,5 Mrd Franken geschätzt 
werden, dürften sie beim Szenario C ein Mehrfaches betragen.
Auswirkungen der Szenarien - Präsentation: Mario Corti
Es wurde sodann ausgeführt, wie sich die drei Szenarien auf 
die Aktivität, die Zahl der Arbeitsplätze und wie auf die 
Restrukturierungskosten der flugnahen Betriebe auswirken 
würden.
Liquidität der Swissair und der flugnahen Betriebe
Während der Flugbetrieb der Swissair aufgrund der
Liquiditätsplanung bis zum 28. Oktober gesichert sein sollte,
bestehen nach Erkenntnissen der Task Force weiterhin Engpässe bei den
betriebsnotwendigsten flugnahen Unternehmen (SR Technics, Swisscargo,
Cargologic, Atraxis, GateGourmet, Swissport, Avireal). Diese Engpässe
können jedoch mit den verbleibenden Mitteln aus dem Aktienkauf der
Banken überbrückt werden. Die Freigabe des Überbrückungskredites der
Banken im Umfang von 250 Mio. Franken ist angesichts der Tragweite
der möglichen Auswirkungen dringlich. Weitere Massnahmen zur
Sicherstellung der wichtigsten Infrastrukturen werden von der Unique
(Flughafen Zürich AG) in Absprache mit dem Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) geprüft.
Konzessionserteilungen an die neue Luftfahrtgesellschaft
Die Entscheide zu den Streckenkonzessionen für die neue Schweizer
Fluggesellschaft werden durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
zuhanden des UVEK vorzubereitet. Für einen Teil der Kurz- und
Mittelstrecken liegen bereits Gesuche der Crossair vor, nicht jedoch
für die Langstrecken. Um das Bewilligungsverfahren im ordentlichen
Rahmen durchführen und die neue Gesellschaft dennoch zum
Flugplanwechsel in die Luft bringen zu können, hat das BAZL die
Möglichkeit, per 28. Oktober eine provisorische Bewilligung zum
Betrieb von Flugstrecken zu erteilen. Voraussetzung ist, dass die
Gesellschaft über eine vom BAZL genehmigte Flugbetriebs- und
Unterhaltsorganisation verfügt.
Im weiteren hat das BAZL seine Aufsichtstätigkeit in betrieblichen
und technischen Belangen intensiviert, dies im Lichte der Tatsache,
dass die Beschäftigten bei der Swissair unter erschwerten Bedingungen
und einer nicht zu unterschätzenden psychischen Belastung arbeiten
müssen. Ziel ist es, die grösstmögliche Sicherheit des Flugbetriebs
unverändert gewährleisten zu können.
Task Force «Luftbrücke»
Die Task Force «Luftbrücke» ist am 5. Oktober unter Leitung des
Bundes (Eidg. Finanzverwaltung/EFD und Bundesamt für
Zivilluftfahrt/UVEK) zusammen mit Vertretern des Eidg.
Volkswirtschaftsdepartementes, der beiden Grossbanken, der
Swissair-Gruppe und der Crossair gebildet worden. Weitere Mitglieder
sind Vertreter der drei Flughäfen Zürich (Unique), Basel und Genf
sowie der Personalverbände. Die übrigen vier Eidg. Departemente sind
mit Beobachtern ebenfalls vertreten.
  • Hauptaufgabe der Task Force ist der rasche Informationsaustausch zwecks Koordination, Planung, Liquiditätssicherung für die Swissair und die vitalen Infrastrukturen.
  • Die Task-Force ist zuständig für die Optimierung der gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Zielerreichung; sie stellt die Entscheidgrundlagen her zu Handen der zuständigen Instanzen.
  • Sie befasst sich ausdrücklich nicht mit den operativen Tätigkeiten der Swissair und der Crossair, in die sich der Bund nicht einzumischen hat. Sie hat also keine Geschäftsführungsfunktion.
Task Force Swissair Personal
Am 1. Oktober 2001 hat der Chef EVD eine Task Force Swissair
Personal eingesetzt, welche sich mit Fragen der Vermeidung von
Arbeitslosigkeit als Folge der Swissair-Entlassungen und der
Unterstützung von arbeitslos gewordenen Personen bei der
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit den zuständigen
kantonalen Behörden befassen soll. Diese Task Force soll zusätzlich
bei der Erarbeitung eines Sozialplans und bei dessen Finanzierung
beratend und vermittelnd tätig sein. Zuständig für die Ausarbeitung
eines Sozialplanes sind die Sozialpartner. Der Bund beteiligt sich
nicht an dessen Finanzierung.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 60 33
Fax: +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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