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Neue Rechtsgrundlagen für Goldverwendung - Risiken eines aufgeschobenen Volksentscheides

Bern (ots)

Falls am 22. September dieses Jahres weder die
Goldinitiative noch der vom Bundesrat und Parlament unterstützte
Gegenvorschlag "Gold für AHV, Kantone und Stiftung" angenommen
würden, so wird die Diskussion um das Goldvermögen weitergehen. Der
Bundesrat ist der Auffassung, dass im Interesse einer breiten
politischen Legitimation eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden
müsste, wie er in der Beantwortung einer Interpellation von Ständerat
Hans-Rudolf Merz (FDP/AR) schreibt. Sollte der heute geltende
Verteilschlüssel beibehalten werden, wäre das Gesetz anzupassen, eine
Änderung des Verteilschlüssels erforderte eine neue
Verfassungsbestimmung.
In seiner Interpellation betreffend die kommende Volksabstimmung
zur Verwendung der Goldreserven hatte sich Merz nach den möglichen
Folgen eines doppelten Neins erkundigt. Der Bundesrat hat sich schon
am 22. Mai 2002 zu diesem Thema ausgesprochen. Er hat vor den Risiken
eines aufgeschobenen Volksentscheides gewarnt. Die Folgen eines
doppelten Neins für die Unabhängigkeit der Nationalbank sowie für die
Gewinnansprüche der Kantone wären nicht absehbar. Der Bundesrat hat
in seiner gestrigen Antwort daher seine Empfehlung an Volk und Stände
bekräftigt, am 22. September den Gegenentwurf «Gold für AHV, Kantone
und Stiftung « gutzuheissen.

Kontakt:

Walter Schmid, Projektleiter
Natel 079 446 41 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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