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EFD: Neue Rechtsgrundlage für Unterstützungskasse des Bundes

Bern (ots)

21. Aug 2002 (EFD) Die Unterstützungskasse der
Bundesverwaltung erhält eine neue Rechtsgrundlage. Der Bundesrat hat 
heute das entsprechende Grundsatzpapier verabschiedet. Das 
bestehende Leistungsangebot wird beibehalten. Die 
Unterstützungskasse erbringt Leistungen für Angestellte in sozialen 
Notlagen.
Heute hat der Bundesrat ein Grundsatzpapier über die seit 
Jahrzehnten bestehende Unterstützungskasse (UK) zugunsten des 
Bundespersonals verabschiedet. Ab Inkrafttreten der neuen 
vorsorgerechtlichen Bestimmungen für das Bundespersonal im ersten 
Semester 2003 wird die UK als Spezialfonds durch die Personal- und 
Sozialberatung (PSB) des Eidg. Personalamtes (EPA) geführt. Die 
Pensionskasse des Bundes, welcher die UK heute unterstellt ist, wird 
dadurch vom Betreiben einer Einrichtung entlastet, die nicht zum 
Kerngeschäft der beruflichen Vorsorge gehört.
Die UK ist ein subsidiäres Instrument des Arbeitgebers. Sie dient 
der Linderung von finanziellen Notlagen der Angestellten. Aus 
Mitteln der Unterstützungskasse können ebenfalls soziale 
Einrichtungen des Personals unterstützt werden. Zugang zu Leistungen 
der UK haben die Angestellten der zentralen und dezentralen 
Verwaltungseinheiten des Bundes sowie das Personal des 
Bundesgerichts, der Parlamentsdienste und der Rekurs- und 
Schiedskommissionen.
Der Bundesrat sprach sich gegen eine Aufteilung des Vermögens der UK 
auf die Verwaltungseinheiten aus, die im Rahmen der Reorganisation 
der Bundesverwaltung verselbständigt wurden. Das EFD wurde 
beauftragt, zusammen mit den Sozialpartnern die Möglichkeit von 
marktnäheren Konditionen der laufenden Darlehen an Einrichtungen des 
Personals zu prüfen, beziehungsweise die mittelfristige Ablösung der 
Darlehen auszuhandeln. Diese Massnahmen dienen längerfristig der 
Steigerung der Liquidität der UK. Damit stehen vermehrt Mittel für 
gezielte, individuelle Massnahmen zugunsten der Destinatärinnen und 
Destinatäre zur Verfügung.
Der Bundesrat bekräftigte im weiteren seine Haltung, zukünftig auf 
die Finanzierung von Hotels und Ferienwohnungen zu verzichten, die 
durch Organisationen getragen werden, die den Personalverbänden nahe 
stehen.
Schliesslich sprach sich der Bundesrat dafür aus, längerfristig 
einen Zusammenschluss der Wohlfahrtskasse des Zollpersonals mit der 
Unterstützungskasse zu prüfen.
Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel 031 323 93 65
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, CH-3003 Bern, 
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33, Fax: ++41 (0)31 323 38 52, e-mail:  
info@gs-efd.admin.ch, Internet: http://www.efd.admin.ch

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