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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Budget schwarz - Finanzplan rot

Bern (ots)

22. Aug 2002 (EFD) Für das kommende Jahr unterbreitet
die Landesregierung den eidg. Räten einen schuldenbremsekonformen 
Voranschlag mit einem positiven Saldo von rund 60 Millionen. 
Korrekturbedarf besteht hingegen in den Finanzplanjahren. Statt 
Überschüssen, wie sie von der Schuldenbremse gefordert wären, 
resultieren Defizite, die bis 2006 auf über 900 Millionen anwachsen. 
Hauptursache ist der vom Nationalrat beschlossene Wegfall der 
Bundesanteile an den Mehrwertsteuer-Prozenten für AHV und IV. Der 
Bundesrat hat an seiner gestrigen Klausursitzung beschlossen, im 
Herbst eine finanzpolitische Standortbestimmung vorzunehmen und sich 
in diesem Rahmen nicht nur mit der Frage einer möglichen 
Sanierungsbotschaft auseinander zu setzen, sondern auch zu prüfen, 
wie zusätzlicher Handlungsspielraum für prioritäre und neue Aufgaben 
geschaffen werden kann. Falls das Parlament auf seine Teilbeschlüsse 
im Sozialbereich zurückkommt, können im Finanzplan 
Wachstumsschwerpunkte in den Bereichen Bildung, Forschung, 
Technologie (+6,0%), soziale Wohlfahrt (+5,1%) sowie 
Entwicklungshilfe und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der 
Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität gesetzt 
werden.
Der Voranschlag 2003 steht im Zeichen der erstmaligen Anwendung der 
Schuldenbremse. Der Bundesrat wird den eidg. Räten für das kommende 
Jahr einen schuldenbremsekonformen Voranschlag vorlegen. Dieser 
sieht einen Überschuss von rund 60 Millionen vor. Gegenüber dem 
Budget des laufenden Jahres beträgt das Ausgabenwachstum rund ein 
Prozent; verglichen mit dem Finanzplan vom letzten Herbst betragen 
die Einsparungen rund 700 Millionen. Ermöglicht wurde dieses 
Ergebnis durch Bereinigungen in allen wichtigen Aufgabengebieten. 
Neben Schätzkorrekturen, zeitlichen Erstreckungen von 
Transferzahlungen, verschiedenen Kürzungen im Eigenbereich (zivile 
Bauten, Dienstleistungen Dritter, Lohnmassnahmen) waren in allen 
wichtigen Aufgabenbereichen Korrekturen notwendig, so unter anderem 
beim Militär, bei der Landwirtschaft und den 
Verkehrsinfrastrukturen. Die zentralen Ziele der bundesrätlichen 
Politik sind aber auch in diesen Bereichen nicht in Gefahr. So ist 
auch der Start von Armee XXI sichergestellt.
Finanzplan
Korrekturbedarf besteht in den Finanzplanjahren 2004-2006. Statt der 
von der Schuldenbremse her geforderten Überschüsse - das Instrument 
der Schuldenbremse ist allerdings nur für den Voranschlag 
verbindlich - resultieren Defizite von rund 500 (2004), 600 (2005) 
und über 900 Millionen (2006). Der Finanzplan entspricht nur dann 
knapp den Anforderungen der Schuldenbremse, wenn das Parlament auf 
seine Teilbeschlüsse zum Sozialziel in der Krankenversicherung und 
zum Bundesanteil an den AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozenten zurückkommt. 
Unter diesen Voraussetzungen können im Finanzplan 
Wachstumsschwerpunkte in den Bereichen Bildung, Forschung, 
Technologie (+6,0%), soziale Wohlfahrt (+5,1%) sowie 
Entwicklungshilfe und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der 
Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität gesetzt 
werden.
Die Gesamteinnahmen entwickeln sich über die gesamte Planperiode 
2003-2006 mit 4,2 Prozent pro Jahr über dem angenommenen 
durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent. In den 
Fiskaleinnahmen, die über die gesamte Planperiode um 4,8 Prozent 
zulegen, sind geplante Steuererhöhungen wie beispielsweise das IV- 
Mehrwertsteuerprozent (2005) und die leistungsabhängige 
Schwerverkehrsabgabe (2005) enthalten. Bei diesen Mehreinnahmen 
handelt es sich um zweckbestimmte Mittel, welche sowohl die Staats- 
und Fiskalquote erhöhen, das Ergebnis in der Finanzrechnung indes 
unberührt lassen. Ebenfalls ins Zahlenwerk eingebaut ist unter 
anderem die vom Bundesrat beschlossene Steuerreform im Bereich der 
Familienbesteuerung mit einem maximalen, jährlichen Ausfallpotenzial 
von rund einer Milliarde (2005).
Konjunktur und Schuldenbremse
Voranschlag und Finanzplan, die beide während des Sommers 
ausgearbeitet wurden, beruhen auf einem optimistischen Szenario. 
Dieses geht von einem verstärkten Wirtschaftsaufschwung im nächsten 
Jahr aus, der durch die zeitlich verschobenen Auswirkungen der 
expansiven Geldpolitik und einer schrittweisen Erholung des 
Aussenhandels unterstützt wird. Unter diesen Voraussetzungen würde 
die Erwerbslosenrate tief bleiben, die Teuerung leicht zunehmen und 
die Zinssätze ein wenig steigen. Budget und Finanzplan gehen von 
folgenden volkswirtschaftlichen Eckwerten aus:
2002  B2003  FP 2004-06   
Reales BIP (%) 1.0   2.0    1.8
Inflation (%)  1.0   1.3    1.5   
Zinssätze (%)
-kurzfristig   1.5   2.5    3.0
-langfristig   3.5   3.8    4.0
Die getroffene Annahme zum realen Wirtschaftswachstum für das 
kommende Jahr deckt sich in etwa mit den zur Zeit von Banken und 
Instituten genannten Werten. Den verschlechterten 
Wirtschaftsaussichten der letzten Wochen wird damit nicht Rechnung 
getragen und dies aus folgenden Gründen: Erstens sind die 
Auswirkungen auf die Einnahmen in den Hochrechnungen für das 
laufende Jahr implizit enthalten, und zweitens besteht eine 
Eigenschaft der Schuldenbremse gerade darin, dass auf 
konjunkturbedingte Mindereinnahmen nicht mit Ausgabenkürzungen 
reagiert werden muss.
Der bereinigte Zahlenstand macht eines deutlich: werden dem Bund die 
bestehenden und die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen für die 
Finanzierung seiner Anteile an der AHV und IV entzogen, so hat dies 
für den Bundeshaushalt schwerwiegende Folgen. Der Bundesrat wird im 
Herbst eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen und sich 
in diesem Rahmen nicht nur mit der Frage einer möglichen 
Sanierungsbotschaft auseinandersetzen, sondern auch prüfen, wie 
zusätzlicher Handlungsspielraum für prioritäre und neue Aufgaben 
geschaffen werden kann.
Die Botschaft zum Voranschlag 2003 sowie der Bericht zum Finanzplan 
2004-2006 wird der Bundesrat Ende September 2002 verabschieden. Mit 
der Weiterleitung der beiden Vorlagen an das Parlament wird die 
Öffentlichkeit im Einzelnen über die Haushaltentwicklung in den 
kommenden Jahren informiert.
Auskunft: 
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09
Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich
Der Bundesrat bewilligt seit Frühjahr 2000 - abgesehen von 
Grossprojekten wie dem Vollzug zur Bekämpfung des organisierten 
Verbrechens und Geldwäscherei oder der Umsetzung der ArmeeXXI - mit 
der Übernahme neuer Aufgaben durch den Bund nicht mehr automatisch 
zusätzliche personelle Ressourcen. Er geht vielmehr davon aus, dass 
die Departemente die Mittel für neue Aufgaben durch Priorisierung 
und Verzichtsplanung freisetzen können und müssen. Er nimmt bei der 
Behandlung von Einzelanträgen vom zusätzlichen Mittelbedarf deshalb 
nur noch Kenntnis und vertagt den Entscheid über eine allfällige 
Zuteilung zusätzlicher Stellen und Personalkredite auf den Zeitpunkt 
der Erarbeitung des Voranschlags des Folgejahres.
Parallel zu seinen Budgetentscheiden hat der Bundesrat am 21. August 
2002 von einer Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich 
Kenntnis genommen. Ziel dieser Gesamtbeurteilung ist es, mit der 
verhältnismässig kleinen Bundesratsreserve, die als 
Handlungsspielraum zur Verfügung steht, möglichst haushälterisch 
umzugehen. Diese Reserve wird seit Jahren gespiesen mit Einsparungen 
von Reorganisationsprojekten der Regierungs- und Verwaltungsreform 
RVR.
Eine entscheidende Rolle beim Entscheid über die Höhe der 
Mittelzuteilung spielte der per Ende 2002 hochgerechnete potenzielle 
Handlungsspielraum der Departemente und der Bundeskanzlei. Bei 
seinem heutigen Entscheid liess sich der Bundesrat von der Idee 
leiten, dass dieser Anfang Rechnungsjahr 2003 für alle Departemente 
mindestens 1,5 Prozent ihrer Personalbezüge betragen soll. Folglich 
trat er aus seiner Reserve von insgesamt 12 Millionen 8 Millionen an 
das EDA, EDI, EJPD, EFD und EVD ab. Dem Bundesrat verbleibt somit im 
nächsten Jahr ein bescheidener Handlungsspielraum von 4 Millionen, 
was einem Promille der gesamten Personalausgaben des Bundes 
entspricht.
Auskunft: Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel 031 322 62 52
Bundesrat zu den Liegenschaftsprojekten
In den letzten Jahren verzeichnete die Bundesverwaltung infolge 
neuer Aufgaben und wachsender Teilzeitarbeit mit jährlich 
durchschnittlich 4 Prozent eine überproportional starke Zunahme an 
Arbeitsplätzen. Dadurch sind ebenfalls die Investitions- und 
Mietkosten sowie die Betriebskosten für die Unterbringung der 
Bundesangestellten angestiegen. Denn die Zunahme der Arbeitsplätze 
ging in den letzten Jahren einher mit teurer zusätzlicher Miete von 
Liegenschaften; es ist nämlich nicht möglich, innerhalb kurzer Frist 
eigene Objekte zu planen und zu realisieren.
Strategie des EFD (BBL) ist es aber, Miete längerfristig durch 
finanziell vorteilhafteres Eigentum abzulösen. Deshalb sind mehrere 
Grossprojekte ausgearbeitet worden, welche die zusätzlichen 
Arbeitsplätze in eigenen Neu- und Umbauten auffangen sollen. Die 
projektierten Kosten übersteigen allerdings die vorgesehenen, 
gegenüber der bisherigen Planung deutlich aufgestockten 
Finanzplanzahlen im Jahr 2006 um rund 100 Millionen Franken. Deshalb 
müssen einige Projekte zurückgestellt werden Der Bundesrat hat 
gestern das EFD (BBL) damit beauftragt, prioritär jene Projekte zu 
realisieren, welche die Unterbringung des Bundespersonals für neue, 
vom Parlament beschlossene Aufgaben wie Effizienzvorlage und neue 
Bundesgerichte sicherstellen. Ausserdem sollen jene Projekte, die 
bereits begonnen wurden, zu Ende geführt werden. Dazu gehören der 
Erweiterungsbau Bakom Biel und die Überbauung in Ittigen (UVEK) 
sowie die Sanierung des Altbaus des Schweizerischen Landesmuseums in 
Zürich.
Auskunft: Gregor Saladin, Bettina Hahnloser, Informationsdienst BBL, 
031 325 50 03
Zentrales Rechenzentrum für die Bundesverwaltung
Der Bund soll ein für alle Departemente hoch verfügbares 
Rechenzentrum erhalten. Der Bundesrat hat gestern einen 
Verpflichtungskredit zur Koordination des Aufbaus bewilligt. Dabei 
soll das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) die 
Führungsrolle übernehmen.
Der Bundesrat hat beschlossen, dass der weitere Ausbau von 
Notrechenzentren innerhalb der Bundesverwaltung koordiniert zu 
erfolgen hat. Dazu hat er dem BIT einen Verpflichtungskredit von 
15,3 Mio. Franken bewilligt, damit die Infrastruktur ausgebaut 
werden kann, um alle departementalen Leistungerbringer zu bedienen 
und die Schlüssel-Anwendungen und -Systeme aller Departemente hoch 
verfügbar zu machen. Durch diese Bündelung können die Kosten für ein 
Notrechenzentrum so tief wie möglich gehalten werden. Zur Anwendung 
gelangt modernste Technologie bei der Datenübertragung wie im 
Bereich der Datenspeicherung. Weil die Informatik eine immer höhere 
Bedeutung im Geschäftsleben der Bundesverwaltung einnimmt, will der 
Bundesrat mit dieser Investition seine Führungsrolle auch in 
Krisenzeiten sicherstellen können.
Auskunft: Jules Busslinger, Generalsekretariat EFD, Tel. 031 324 00 
38
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, CH-3003 Bern, 
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33, Fax: ++41 (0)31 323 38 52, e-mail:  
info@gs-efd.admin.ch, Internet: http://www.efd.admin.ch

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