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EFD: Laufende Optimierung im Aufsichtsbereich der beruflichen Vorsorge

Bern (ots)

30. Sep 2002 (EFD) Auch wenn das Schweizer System der
2. Säule stabil ist und auch im internationalen Vergleich positiv 
beurteilt wird, ist eine Optimierung der Aufsicht in diesem Bereich 
möglich und anzustreben. Dies hält der Bundesrat in seiner heutigen 
Antwort auf eine dringliche Interpellation der FDP-Fraktion sowie 
auf eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit 
des Nationalrates, beide zum Thema der Aufsicht im Bereich der 
beruflichen Vorsorge fest.
Der Bundesrat hält in seinen Antworten fest, dass die Aufsicht über 
die berufliche Vorsorge eine komplexe Aufgabe darstellt, welche 
gleichzeitig die Vorsorge im Gesamtrahmen des Drei-Säulen-Systems 
gewährleisten und der Anlagesicherheit angemessen Rechnung tragen 
muss. Es bestehen bedeutende Berührungspunkte zwischen der Aufsicht 
in der beruflichen Vorsorge und der Finanzmarktaufsicht, welche eine 
stärker prudenziell ( "prospektiv ") ausgerichtete Aufsicht nahe 
legen.
Bereits 1998 setzte das EDI eine Arbeitsgruppe mit Bundes- und 
Kantonsvertretern zur Analyse von Aufsicht und Oberaufsicht in der 
beruflichen Vorsorge ein, welche eine Bestandesaufnahme des 
geltenden Systems vornahm und ihren Schlussbericht im März 2000 
ablieferte. Eine zweite Arbeitsgruppe aus Bundes- und 
Kantonsvertretern vertiefte die Frage des Verhältnisses zwischen 
Oberaufsicht und direkter Aufsicht. Gestützt auf diese Vorarbeiten 
sind Vorschläge des EDI an den Bundesrat in Vorbereitung.
Mit Blick auf die Frage zum Mandat der Expertenkommission Zimmerli 
hält der Bundesrat fest, dass ein Vorschlag für ein Gesetz zur 
Errichtung einer integrierten Finanzmarktaufsicht, die insbesondere 
die Aufgaben der Eidg. Bankenkommission und des Bundesamts für 
Privatversicherungen übernimmt, in Ausarbeitung steht. Dabei ist 
nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch noch 
weitere Bereiche dieser neuen Aufsichtsbehörde unterstellt werden 
könnten. Die Expertenkommission Zimmerli befasst sich demgegenüber 
nicht mit der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen.
In seine Antworten betont der Bundesrat, dass Überlegungen zur 
Organisation der Oberaufsicht und der direkten Aufsicht über die 
berufliche Vorsorge sowie zu gesetzgeberischen Grundlagen, welche 
keine Optionen präjudizieren, im Gang sind. Der Bundesrat beantragt, 
die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Auskunft: Martin Gisiger, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 / 322 22 
76
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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