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EFD: Bundesrat zum Swissair-Bericht der GPK

Bern (ots)

30. Sep 2002 (EFD) Der Bundesrat würdigt den
ausführlichen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des 
Ständerates (GPK) zur Rolle des Bundes bei der Bewältigung der 
Swissair-Krise als konstruktiv und fair. Er dankt der GPK für die 
positive Würdigung des Krisenmanagements und für die wichtigen 
Impulse zur Aufarbeitung dieses ausserordentlichen 
Unternehmenszusammenbruchs. Der Bundesrat hält fest, dass die GPK 
keine wesentlichen Mängel bei der Sicherheitsaufsicht im Luftverkehr 
moniert. Gleichzeitig relativiert er den Vorwurf, zu spät reagiert 
zu haben und verweist auf die ordnungspolitischen Grenzen 
staatlicher Interventionen.
Der Bundesrat hat den letzte Woche publizierten Bericht der GPK zur 
Kenntnis genommen. Der Bericht wird am 30. September 2002 auch im 
Ständerat diskutiert werden, wobei der Bundesrat dort ebenfalls in 
allgemeiner Form dazu Stellung nimmt. Die einzelnen Vorstösse und 
Empfehlungen der GPK werden später beantwortet und behandelt. Nach 
einer ersten Durchsicht würdigt der Bundesrat den Bericht als 
sorgfältige, sachkundige, kritische aber zugleich ausgewogene 
Darstellung. Er dankt der GPK, dass sie damit Anstösse für eine 
verstärkte Aufsicht im Luftverkehr und für eine optimierte 
Problemlösungsfähigkeit gibt. Der Bundesrat teilt die Auffassung der 
GPK, dass der Bericht über die Rolle des Bundes nicht von der 
primären und zentralen Verantwortung der Unternehmensorgane ablenken 
darf. Diese werden in separaten zivil- und strafrechtlichen 
Verfahren geklärt.
Bundesaufsicht
Die GPK stellt keine Anhaltspunkte für wesentliche Mängel bei der 
Sicherheitsaufsicht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) oder 
für problematische Verflechtungen zwischen dem BAZL und dem Büro für 
Flugunfalluntersuchungen fest. Die verlangte Intensivierung der 
Beobachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der 
Fluggesellschaften gemäss europäischen Standards wird vom BAZL seit 
dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens mit der EU im Juni 
dieses Jahres praktiziert. Zudem hat das Departement für Umwelt, 
Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK) bereits eine 
spezialisierte ausländische Firma mit der Überprüfung der heutigen 
Strukturen der Bundesaufsicht über die Luftsicherheit veranlasst.
Ergänzungen zu Ordnungspolitik und Führungsrolle
Der Bundesrat nimmt erfreut davon Kenntnis, dass die GPK die Rolle 
des Bundes an der Aktionärsversammlung im Frühjahr 2001, das 
frühzeitigen Erkennen und die versuchte Abwendung des gemäss Term 
Sheet drohenden Groundings sowie das Krisenmanagement ausdrücklich 
anerkennt. In Ergänzung zum Bericht präzisiert der Bundesrat, dass 
sich sowohl staatliche Interventionen als auch 
Vorbereitungshandlungen aus ordnungspolitischen Gründen auf 
Ausnahmefälle von systemrelevanter Bedeutung beschränken müssen. 
Zudem müssen überwiegende öffentliche Interessen vorliegen. In 
diesem Sinn ist der Vorwurf der bloss reaktiven Rolle des Bundes zu 
relativieren. Im Bericht wird nach Ansicht des Bundesrates zudem die 
Raschheit und die Entschlossenheit des Führungshandelns des Bundes 
im Vorfeld des Groundings unterschätzt. Bereits Tage nach dem ersten 
Hilferuf der Swissair-Leitung verfügte der Bund über ein Konzept für 
eine Beteiligung an einer Gesamtsanierung der Gruppe. Auch die von 
der Wirtschaft lancierte und wegen der unerwartet desolaten 
Finanzlage der SAirGroup gescheiterte Bemühung für eine 
Rekapitalisierung ging auf eine Initiative des Bundes zurück. Ebenso 
die unmittelbar nach Eröffnung des Nachlassverfahrens moderierte 
Koordination der weit über die Bundesbeteiligung hinausgehenden 
privaten Finanzierung des Aktienkapitals für die neue Gesellschaft.
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