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EFD: Schweiz - EU: Bilaterale Verhandlungen II zur Zinsenbesteuerung - Steuerrückbehalt als Vertragsbasis

Bern/Brüssel (ots)

31. Okt 2002 (EFD) Die Verhandlungen zur
Zinsenbesteuerung zwischen Delegationen der Europäischen Union (EU) 
und der Schweiz wurden erstmals gestützt auf einen konkreten 
Staatsvertrags-Entwurf geführt. Im Zentrum stand das Kernstück des 
schweizerischen Lösungskonzepts: ein Steuerrückbehalt 
(Zahlstellensteuer), der eine automatische Besteuerung der 
Zinserträge zu Gunsten der EU- Mitgliedstaaten bewirkt. Diskutiert 
wurde ferner, ob ein gegenüber dem EU-Richtlinienentwurf höherer 
Steuersatz die Präventionswirkung optimieren könnte.
Die 3. Verhandlungsrunde zwischen den Delegationen der EU 
(Vorsitz: 
Robert Verrue, Generaldirektor GD Steuern und Zollunion) und der 
Schweiz (Vorsitz: Prof. Robert Waldburger, Delegierter für 
internationale Steuerverträge, Eidg. Steuerverwaltung) zur 
Zinsenbesteuerung hat am 31. Oktober 2002 in Brüssel stattgefunden. 
Im Zentrum der erstmals gestützt auf einen konkreten 
Abkommensentwurf geführten Verhandlungen stand der von der Schweiz 
eingebrachte Steuerrückbehalt (Zahlstellensteuer). Dieser bildet das 
Kernstück des schweizerischen Konzepts zur gleichwertigen Lösung des 
Zinsenbesteuerungs-Problems der EU. Der Steuerrückbehalt garantiert 
eine angemessene Besteuerung der Zinserträge von EU-Bürgern zu 
Gunsten der EU-Mitgliedstaaten. Dieses nach dem Quellensteuer- 
Prinzip funktionierende Modell entspricht dem von der EU definierten 
Anliegen, wonach eine angemessene Besteuerung von Zinszahlungen an 
EU-Bürger nicht über einen Drittstaat umgehbar sein soll. Mit dem 
Steuerrückbehalt wird die Hinterziehung von Steuern auf 
Zinszahlungen unattraktiv gemacht. Anlässlich der Verhandlung wurde 
die Frage diskutiert, ob der von der EU vorgesehene Steuersatz von 
zunächst 15% und später 20% die Präventionswirkung solcher Steuern 
tatsächlich voll ausschöpft. Das von der Schweiz als gleichwertige 
Massnahme zu der von der EU geplanten Lösung vorgeschlagene Prinzip 
würde im Rahmen der geplanten Zinsenbesteuerungs-Richtlinie von der 
EU bekanntlich nicht nur für ihre eigenen Mitgliedstaaten während 
einer langen Übergangsfrist wahlweise zugelassen - in der EU ist 
dieses Prinzip vielmehr auch als Sicherungsmassnahme für die 
Besteuerung von Dividenden weit verbreitet.
Zusätzlich ist die Schweiz bereit, die Möglichkeit zu prüfen, 
wonach 
ausländische Bankkunden selber zwischen dem Steuerrückbehalt und 
einer Meldung an die Steuerbehörden wählen können. Auch einer 
Revisionsklausel im Hinblick auf den Ablauf der von der EU für ihre 
Mitgliedstaaten vorgesehenen Übergangsfrist kann die Schweiz 
zustimmen, sofern diese keinen präjudizierenden Charakter hat. 
Darüber hinaus ist die Schweiz bereit, im Einklang mit dem geltenden 
EU-Standard in Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU-Mitgliedstaaten 
Amtshilfe auf Anfrage bei Steuerbetrug vorzusehen. Damit käme die 
Schweiz im Rahmen ihrer Rechtsprinzipien auch einem zusätzlichen 
Anliegen der EU entgegen, das keinen direkten Zusammenhang mit der 
Zinsenbesteuerung hat.
Die Schweiz ist bereit, die Verhandlungen in allen zehn zur Zeit 
mit 
der EU hängigen Dossiers konstruktiv fortzuführen. Ein rascher 
Abschluss ist aus der Sicht der Schweiz grundsätzlich möglich, falls 
ein ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann, das den 
Interessen beider Verhandlungspartner Rechnung trägt. Für 
Staatsverträge dieser Art ist in der Schweiz das fakultative 
Referendum vorgesehen.
Ein nächstes Treffen wurde vereinbart. Das Datum steht noch nicht 
fest.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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