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EFD: Moderater Umgangston wird erwartet

Bern (ots)

20. Nov 2002 (EFD) Zieht die Verwaltung im
Auftragsverhältnis Drittpersonen für die Erledigung von Aufgaben 
bei, so ist sie für eine sorgfältige Auswahl dieser Personen 
verantwortlich. Sie muss sich grundsätzlich darauf verlassen können, 
dass die erteilten Aufträge professionell erfüllt werden, wozu 
selbstverständlich auch ein moderater Umgangston gehört. Dies 
schreibt der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf eine Einfache 
Anfrage von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP/SG).
Hildegard Fässler hatte in ihrer Einfachen Anfrage vom Bundesrat 
wissen wollen, ob sich die Bundesverwaltung darum kümmere, in 
welcher Art und in welchem Ton beigezogene Dritte ihre Mandate 
handhaben würden. Sie führte an, es sei ihr ein Fall bekannt, in 
welchem ein vom Bundesamt für Statistik beauftragter Anwalt seine 
Rechnung an den Prozessgegner in ziemlich unhöflicher Art formuliert 
und mit einer Zahlungsfrist von wenigen Tagen versehen habe.
Der Bundesrat weist diese Darstellung zurück. Er hält fest, der im 
betreffenden Fall geführte Briefwechsel sei in jeder Hinsicht 
innerhalb der anwaltsüblichen Gepflogenheiten geblieben. Überdies 
habe der betreffende Anwalt die Bundesinteressen sehr erfolgreich 
wahrgenommen. Es bestehe daher kein Handlungsbedarf.
Auskunft:
Bruno Dorner, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 90
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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