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EFD: Ecofin-Rat vom 3. Dezember 2002 zur Zinsenbesteuerung: Stellungnahme des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD

Bern (ots)

03. Dez 2002 (EFD) Die Schweiz nimmt den Wunsch des
Ecofin-Rates zur Kenntnis, wonach die EU vor ihrem Entscheid zur 
Zinsenbesteuerung noch vertiefende Gespräche führen will. Die 
Schweiz bleibt im Rahmen ihrer Offerte und ihrer Rechtsordnung für 
Gespräche offen. Im Hinblick darauf wird Bern das Anliegen der EU im 
Detail analysieren.
Die EU will nächste Woche mit der Schweiz weitere Gespräche führen, 
um Einzelheiten der Offerte zu vertiefen. Das grundsätzliche 
Interesse der EU bestätigt, dass das von der Schweiz vorgelegte 
Konzept zur Lösung des Zinsenbesteuerungsproblems der EU 
zielgerichtet und effizient ist. Im Rahmen des aktuellen 4-Punkte- 
Angebots (Steuerrückbehalt von bis zu 35%, freiwilliges Wahlrecht 
für EU-Bürger zwischen Steuerrückbehalt und Meldung, nicht- 
präjudizierende Revisionsklausel, Amtshilfe für natürliche und 
juristische Personen bei Steuerbetrug und dergleichen) und ihres 
Rechtssystems bleibt die Schweiz offen für lösungsorientierte 
Gespräche mit der EU.
Das Kernstück der Schweizer Offerte, Zinserträge von EU-Bürgern mit 
einem glaubwürdig hohen Steuerrückbehalt zu belegen, übertrifft nach 
Auffassung der Schweiz die von der EU im Jahre 2000 in Feira 
verlangte Gleichwertigkeit, indem sie eine effiziente, automatische 
Besteuerung zugunsten der EU-Mitgliedstaaten bewirkt. Damit wird die 
Steuerhinterziehung wirksam bekämpft und die Umgehung der geplanten 
EU-Richtlinie unattraktiv gemacht. Obwohl der Informationsaustausch 
auf Anfrage kein Anliegen des Feira-Beschlusses ist und nicht zur 
angestrebten Besteuerung von Zinserträgen führt, hat die Schweiz 
auch zu diesem Punkt einen substanziellen Vorschlag gemacht. Sie 
wäre bereit, in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU- 
Mitgliedländern Amtshilfe bei Steuerbetrug zu vereinbaren. Diese 
Amtshilfe würde nicht nur (wie die geplante EU-Richtlinie) 
natürliche Personen erfassen sondern auch Gesellschaften. Zudem 
würde sie bei Steuerbetrug und bei Delikten geleistet, die 
sinngemass mit Steuerbetrug vergleichbar sind, also den gleichen 
Unrechtsgehalt aufweisen.
Wichtig für die Bestimmung des weiteren Vorgehens ist für die 
Schweiz nebst anderen Bedingungen auch die Gleichwertigkeit der von 
der EU mit anderen Drittstaaten, insbesondere den USA, getroffenen 
Lösungen. Die Schweiz stellt fest, dass die EU von allen im Feira- 
Beschluss erwähnten Drittstaaten, worunter die USA, bisher einzig 
mit der Schweiz über eine konkrete Abkommensbasis verhandelt hat, 
und dass auch bezüglich der Lösungen mit den der EU assoziierten 
Territorien noch keine Klarheit besteht.
In ihrer Lagebeurteilung wird die Schweiz sowohl das 
Zinsenbesteuerungsdossier als auch die Gesamtheit der mit der EU 
geführten "Bilateralen Verhandlungen II" berücksichtigen. Ziel des 
Bundesrates ist das Erreichen eines ausgewogenen Gesamtresultats, 
weshalb die Verhandlungen auch in den übrigen Bereichen zu einem 
raschen Abschluss geführt werden sollen.
Auskünfte zur Zinsenbesteuerung: Daniel Eckmann, Delegierter für 
Kommunikation EFD: 031 322 63 01
Auskünfte zum übrigen Stand der Bilateralen Verhandlungen II: Adrian 
Sollberger, Integrationsbüro: 031 322 26 40
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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